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Frage von Jochen T. •

Ich hätte gerne gewusst, wie kann es sein dass Hartz4 Bezieher/Existenzminimumbürger Medikamenten Pauschalen der Krankenkassen zahlen müssen, macht ihre Partei Anträge dies zu reformieren?

Viele Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind im monatlichen Beitrag inbegriffen. Allerdings gibt es zahlreiche weitere Beiträge, die der Versicherte trotzdem aus eigener Tasche aufbringen muss. Diese sogenannten Zuzahlungen können beispielsweise für Medikamente, diverse Untersuchungen oder Krankengymnastik eingefordert werden.
Bei einer Zuzahlungsbefreiung der KK muss vom Hartz4 in Vorleistung gegangen werden.
Es erscheint mir unintelligent denen die Hartz4 bekommen die Entscheidung aufzulasten: Medikamente oder Grundversorgungsgüter wie Essen oder Kleidung, denn dies bleibt zugunsten der Medis. auf der Strecke.
SGB II Mehrbedarf für Medikamente ist in § 21 SGB II nicht vorgesehen.
Es ist nicht richtig, eine Abstrakte einzuklagende A Typische Bedarfs-Lage zur Grundlage für
Einklagbare Übernahme zu machen.
Quelle:http://hartz4-in.de/sozialrecht/mehrbedarf-fuer-notwendiges-medikament-bei-arbeitslosengeld-ii/

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage. Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner. Ich möchte Sie daher bitten, sich in dieser Angelegenheit direkt an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Team Lindner

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