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Frage von Hildegard W. •

Herr Minister, wo ist hier der Respekt vor der Lebensleistung bei der Behandlung von Bürgen zur Grundsicherung im Alter, wenn alles offen gelegt werden muss um an Ende nur ein Darlehn gewährt wird ?

Nach dem Tod meines Vaters reicht die Rente meiner 70-Jährigen Mutter nicht mehr voll aus um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Der Gang zu Sozialamt um Grundsicherung im Alter zu beantragen stand an. Meiner Mutter wir nun zum Nachteil gereicht, dass sie nun in einem Eigenheim wohnt, welches nach dem Tod meines Vaters für sie alleine 20qm zu groß und somit nicht mehr „angemessen“ ist. Das Haus befindet sich noch in der Finanzierung. Eine Veräußerung ist lt. Gutachten nicht verhältnismäßig. Trotzdem erhält meine Mutter keine monatliche Leistung, sondern nur ein Darlehn, das Amt lässt sich ins Grundbuch des Hauses eintragen und sichert sich somit dem Zugriff. Sollte meine Mutter versterben, muss ich entweder das Darlehn an das Amt zahlen oder das Haus verkaufen.

Bitte erklären Sie, wie es sein kann das alten Menschen so etwas zugemutet wird, obwohl sie nur einige Euro als monatliche Unterstützung benötigen. Warum wird man als Bürger derart gegängelt. Löst das Bürgergeld dieses Problem?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Frage. Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner. Ich möchte Sie daher bitten, sich in dieser Angelegenheit direkt an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Team Lindner

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