Hartz 4: Warum wird Einkommen rückwirkend angerechnet?
Sehr geehrter Herr Lindner
sie als Bundesfinanzminister können mir sicher den Zaubertrick verraten, wie ich Einkommen, das am 29.04.2022 auf meinem Konto eingeht, schon am 01.04.2022 zur Verfügung habe, um eine Hilfebedürftigkeit nach dem SGB auszuschließen?
Nach §11 SGB 2, wird Einkommen in dem Monat angerechnet in dem es zufließt.
Nach §9 SGB 2:“Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann,“
Am 1. eines Monats, kann ich meinen Lebensunterhalt nicht selbst decken, mit Einkommen das mir am 29. desselben Monats erst zur Verfügung steht.
Dennoch wird das Einkommen rückwirkend angerechnet, soll aber auch, so die Handhabung der Jobcenter, für den Folgemonat genutzt werden!
Als Finanzminister sind sie sicher auf dem Laufenden und können mir den „Zaubertrick“ der dort angewendet werden soll, zu meiner Anwendung unterbreiten!?