Hallo. Meine Frau war bis zum 30.04.2022 in einem Arbeitsverhältniss auf Steuerkarte. Steht ihr die Energiepauschale auch zu, wenn ja wer zahlt ihr den dann, da sie keinen Arbeitgeber mehr hat? Danke!
Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Hinweise und Anregungen zu den Entlastungspaketen. Die Energiepauschale steht einkommensteuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Die steigenden Energiepreise stellen viele Menschen und Betriebe in Deutschland vor große Herausforderungen. Sehr viele Menschen sind akut belastet – und wir müssen sie entlasten. Gleichzeit wollen und müssen wir bei der Reduktion der Abhängigkeit vom russischen Gas vorankommen. Mit unseren Koalitionspartnern haben wir deshalb ein Maßnahmenpaket mit schnellen, spürbaren und breiten Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft und besonders Betroffene vereinbart. In dem folgenden Artikel finden Sie noch weitere Informationen: https://www.fdp.de/wir-entlasten-die-breite-mitte-der-gesellschaft
Wir bedanken uns für Ihre Anregungen, die wir gern in unsere Arbeit mit aufnehmen und wünschen Ihnen alles Gute.
Mit besten Grüßen
Team Lindner