Hallo Herr Lindner, Steuerklasse 3 und 5 sollen abgeschafft werden. Werden die Eheleute nach der Steuererklärung (zus. Veranlagung) schlechter gestellt mit 4 und 4. Bedeutet am Ende weniger Netto?
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Frage an Christian Lindner und bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.
Hier liegt möglicherweise ein Missverständnis vor: Eine ersatzlose Abschaffung des Splittingverfahrens kann aus dem Koalitionsvertrag nicht abgeleitet werden und wäre zudem nicht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben an die Besteuerung von Ehegatten. Vielmehr würde durch eine Überführung der Kombination aus den Lohnsteuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Lohnsteuerklasse IV bei den Ehegatten die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug und nicht erst im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung im Folgejahr berücksichtigt werden.
Freundliche Grüße
Team Lindner