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Christian Lindner
FDP
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Frage von Stefan T. •

Hallo Herr Lindner, inzwischen ist die FDP ja nun in der Lage maßgeblich den Umgang mit Kryptowährungen zu beeinflussen. Gibt es eine Haltung der FDP zu Haltefristverlängerung auf 10J bei staking?

Im hoch-innovativen und sich extrem schnell entwickelnden Krypto Bereich ist eine 10 Jahresfrist für die Unterstützung eines Projekts durch die sogenannten Staker absolut hinderlich. Viele der DLTs sind in ihrer Funktion auf das Staking von Token angewiesen, mit dem Vorteil dass eben jeder, ob wenig oder viel Kapital, sich am Netzwerk beteiligen kann.
Gerade zum Beispiel die IOTA Foundation mit ihrem DLT und Sitz in Berlin wird eine Technologie schaffen, die grün ist, hoch skalierbar und extrem zukunftsfähig, wird aber auch ein gewisses staking von MIOTA Token durch Nutzer brauchen. Es wäre schon wieder fast typisch für unser hoffentlich "altes" Deutschland, dass wir uns selbst dann gängeln und nur anderen Ländern die Nutzung des Staking auf "unserem" Ledger erlauben.
Danke für Ihre Antwort

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr T.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie nach der Position der FDP-Bundestagsfraktion zur steuerrechtlichen Behandlung von Kryptoassets fragen.

Wir sind fest davon überzeugt, dass Blockchain und Distributed Ledger Technology enorme Wachstumschancen aufweisen und das Potenzial haben bestehende Geschäftsmodelle massiv zu verändern. Aus diesem Grund ist es von entscheidender Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland, dass die Besteuerungsmodalitäten sowie die vorhandene uneinheitliche Regulierung in diesem Bereich angepasst werden. Planungssicherheit muss mit wachstumsfreundlichen, gerechten Rahmenbedingungen verbunden werden. Ziel muss es sein, das Wachstums einer neuen Branche zu befördern und nicht abzuwürgen.

Vor diesem Hintergrund ist das Thema Staking auch Gegenstand in den zuständigen Gremien der FDP-Bundestagsfraktion. Während beim Mining neue Kryptoassets durch aktive Rechenleistung geschürft werden (Proof of Work), stellen sich für das Staking Nutzer zur Verfügung und parken die dafür erforderlichen Einheiten in ihren Wallets. Der Algorithmus wählte diese Nutzer als Ersteller neuer Currency Token aus. Diese erhalten dafür neue Einheiten als Gebühr (Proof of Stakes). Solche Einkünfte sind steuerpflichtig nach § 22 Nr. 3 EStG. Zudem dürfte die zehnjährige Spekulationsfrist nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG greifen, sodass eine Steuerfreiheit de facto ausgeschlossen ist. An dieser Stelle möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass sich die Besteuerungsmodalitäten bei Betriebsvermögen und Privatvermögen unterscheiden und aus Ihrer Anfrage nicht hervor ging, um welche Art es sich handelt.

Wie Sie zu Recht angesprochen haben, spielen Fragen des Energiebedarfs dieses neuen Wirtschaftszweigs - insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels - eine entscheidende Bedeutung für dessen weitere Entwicklung. Aus diesem Grund muss die kritische Infrastruktur, die man zum Betreiben der energieeffizienten Blockchains, den sogenannten Proof of Stake Blockchains, besonders bedacht werden. 

Auch wir stehen einer Gesetzgebung, die Staking in Deutschland grundsätzlich unrentabel macht, sehr skeptisch gegenüber. Die Steuer- und Finanzexperten der FDP-Bundestagsfraktion eruieren deshalb, wie faire gesetzliche Bedingungen konkret ausgestaltet sein sollten. Denn einerseits werden durch Staking Einkünfte generiert, die wie alle Einkünfte bestimmten Besteuerungsmodalitäten unterliegen müssen. Eine komplette Steuerfreiheit sollte es auch aus unserer Sicht daher nicht geben. Andererseits sollte die Regulierung auch ein Umfeld für Wachstum zukunftsträchtiger Technologien ermöglichen. Hier gilt es ein angemessenes Mittelmaß zu finden.

Seien Sie versichert, die FDP-Bundestagsfraktion wird sich in Zukunft für eine neue Dynamik gegenüber den Chancen und Risiken aus neuen Finanzinnovationen, Kryptoassets und Geschäftsmodellen einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Team Lindner

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