ETF Gewinne können nicht mit Aktienverlusten verrechnet werden da diese als "Aktienverluste" und ETFs als "sonstige Kapitaleinkünfte" gelten. Warum? Gibt es ein Bestreben das zu ändern?
Sehr geehrter Herr Lindner,
ärgerlich wurde mir die Unterscheidung zwischen den Verlusttöpfen von Aktien und ETFs bewusst als ich ETF Gewinne und Aktienverluste realisiert habe. Obwohl es zwar möglich ist Aktiengewinne mit ETF Verlusten zu verrechnen bevor der verbleibende Gewinn versteuert wird musste ich andersherum den vollen Gewinn ohne Berücksichtigung meiner Aktienverluste versteuern. Insbesondere da es sich in meinem Fall um einen reinen Wertpapier ETF handelt wird mir diese steuerrechtliche Unterscheidung nicht klar und ich fühle mich ungerecht behandelt. Der Bundesfinanzhof teilt meine Auffassung:
https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/detail/vorlage-an-das-bundesverfassungsgericht-der-bfh-haelt-die-verlustverrechnungsbeschraenkung-fuer-aktienveraeusserungsverluste-fuer-verfassungswidrig/
Warum besteht also die Unterscheidung in verschiedene Verlusttöpfe und gibt es ein Bestreben diese aufzuheben, fairer zu gesattelten und somit auch zu vereinfachen?