Frage von Elfi E. • 25.07.2022
die Energiekostenpauschale bekommt der, am 1. 09. in einem Arbeitsverhältnis steht. Mein Vertrag endet zum 31. 08 22 wegen Befristung. Krankheitsbedingt wird nicht verlängert. Gehe ich leer aus?
Oder bin ich noch Empfangsberechtigt da ich meine letzte Gehaltsabrechnung zum 30.09.22 bekomme. In allen Foren finde ich eine Antwort auf meine Frage.
Lieben Gruß
Elfi E.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP