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Frage von Thomas P. •

Die Bafin hat am 17.02. eine "Produktintervention" gestartet, um "Futures" für Kleinanleger zu verbieten. Grund sei "Anlegerschutz", aber es fehlt die konkrete Begründung. Was ist hier los?

Die "Produktintervention" wurde hier veröffentlicht:

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Pressemitteilung/2022/pm_2022_02_03_produktintervention_handel_mit_futures.html

Die BaFin plant danach, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Futures mit Nachschusspflichten zu beschränken. Privatkunden dürften mit diesen Produkten dann nicht mehr handeln. Als Begründung wird v.a. die Nachschusspflicht genannt. Im allgemeinen geht es dabei um Kreditrisiko u. ungewißes Verlustrisiko. Die Bafin konnte trotz langer Marktuntersuchung keine konkreten Zahlen und Fälle anführen. Stattdessen werden "Allgemeinplätze" aufgeführt. Es gibt diese Produkte übrigens seit über 30 Jahren. Mangels konkreter Begründung definiere ich das Verbot als "politisch".

Die Bafin ist eine untergeordnete Behörde des BMF. Insofern finde ich es sehr erstaunlich, dass diese Behörde eigenmächtig ein "politisches Verbot" aussprechen möchte. Ich gehe davon aus, dass das BMF nicht informiert wurde.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage. 

Der kollektive Verbraucherschutz ist eines der wesentlichen Ziele der BaFin, die sie im Rahmen ihrer Aufgabe, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten, verfolgt. Dass die BaFin im Sinne dieses Ziels punktuelle Einschränkungen im Börsenhandel verhängt, ist insofern kein ungewöhnlicher Vorgang. Für eine konkrete Auskunft über die Hintergründe dieser Entscheidung wenden Sie sich allerdings am besten direkt an die BaFin. 

Freundliche Grüße

Team Lindner

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