Der Regelsatz im SGBII/SGBXII deckt bekanntlich das "Existenzminimum" ab. Wie sollen wir bei 20-40% höheren Lebensmittelpreisen unter dem Minimum der Existenz existieren?
Sehr geehrter Herr Lindner,
die Lebensmittelpreise sind innerhalb der letzten drei Monate beinahe ausnahmslos im Bereich zwischen 20 - 40 % gestiegen, auch Haushalts- und Drogeriewaren haben sich merklich verteuert. Alles Artikel des täglichen Bedarfs. Die 200,- Einmalzahlung, die ja eigentlich noch als "Coronapauschale" verabschiedet wurden, decken fast meine erhöhten Stromkosten, die ich nun trotz gleichbleibendem Verbrauch im Vergleich zum vergangenen Abrechnungszeitraum zahle. Nachdem es ein Entlastungspaket gab, von dem auch zahlreiche Menschen profitieren, die es weniger als gar nicht nötig haben, und Sie weitere Entlastungen in diesem Jahr ausgeschlossen haben - muss ich mich nun entscheiden, ob ich meine Stromrechnung bezahle oder Lebensmittel kaufe? Bitte erklären Sie mir, wie ich ein menschenwürdiges Leben unter dem Existenminimum führen kann. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Isabell G.