Der Markthochlauf von grünstrombasierten E-Fuels ist für die Defossilierung der Bestandsflotte und für die Energiewende entscheidend. Was halten Sie von einem Antrag nach Art. 19 Abs. 1 EnergieStRL ?
Ministerien müssen bei resortübergreifenden Themen zusammenarbeiten. Herr Verkehrsminister Wissing hätte die Möglichkeit zusammen mit Ihnen und Herrn Wirschaftsminister Habeck unabhängig von der anstehenden Novellierung der europäischen Energiesteuerrichtlinie eine Sondergenehmigung nach Art. 19 Abs. 1 EnergieStRL für 6 Jahre für strombasierte E-Fuels zu beantragen: vgl. https://www.vda.de/de/themen/e-fuels/besteuerung-von-e-fuels . Dadurch würden E-Fuels angemessen attraktiv und es entstünde ein Markt für eine Erfüllung der Unterquoten nach THG/RED II betr. erneuerbarer Kraftstoffe IN DER REALITÄT und nicht durch eine virtuelle 3fach-Anrechnung mit Null von Ladestrom, der in der Realität auch noch zu einem guten Teil aus Kohlestrom besteht.
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Frage. Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner. Ich möchte Sie daher bitten, sich in dieser Angelegenheit direkt an den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Team Lindner