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Frage von Heike S. •

Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung führt dazu, dass viele AG die Möglichkeit nutzen, die Renten nur noch um 1 % jährlich anzupassen. Ist eine Änderung in der Pipeline?

Ich beziehe seit 2006 eine Betriebsrente der Firma AVAYA, die angemessen im 3-Jahresturnus erhöht wurde.
Im Gesetz BetrAVG wird die Möglichkeit eingeräumt jährlich eine 1-prozentige Erhöhung vorzunehmen.
Von dieser Möglichkeit machen viele AG nun Gebrauch.
Ich halte die 1 Prozent-Regelung in diesem Gesetz in Zeiten der aktuell und in den nächsten Jahren zu erwartenden Inflationsrate für nicht mehr passend.
Bei mir macht die Betriebsrente 30 % meiner Bezüge aus und wird absehbar marginalisiert.
Ich hätte nicht gedacht, dass unser Staat so mit der Lebensleistung seiner Bürger umgeht.
Desweiteren habe ich auch eine eigentlich gute Altersvorsorge aufgebaut. Auch hier hat mir der Staat einen Strich durch die Rechnung gemacht, indem er 2004 diese Einkünfte KV/PV-pflichtig gemacht hat.
Gibt es eine Chance, dass hier abgeholfen wird - ohne wieder weitere kurzfristige Almosen zu verteilen?

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