Besondere Altersgrenze für Zollvollzugsbeamte?
Sehr geehrter Herr L.,
die in Deutschland tätigen Zollvollzugsbeamten verrichten wie ihre Kollegen/innen der Bundespolizei einen verantwortungsvollen und immens wichtigen Dienst, welcher mit immer größeren Gefahren verbunden ist.
Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum die Zollbeamten, welche Dienst in polizelichen Aufgabenbereichen (Zollfahndung, FKS, KEVen, Flughäfen, Küstenwache) verrichten, immer noch nicht in den Personenkreis der Beamten (Landespolizei, Bundespolizei, Beamte des Verfassungsschutzes, BKA, Bundestagspolizei, Beamte des Feuerwehrdienstes) aufgenommen worden sind, welche eine besondere Altergrenze für die Pensionierung in Anspruch nehmen können.
Sind aktuell im politischen Raum Bestrebungen im Gange, um diese greifbare Ungleichbehandlung anzugehen?
Für Ihre Bemühungen bereits vorab herzlichen Dank
Mit freundlichen Grüßen