Bei Wegfall des Ehegattensplittings wäre der Weg frei für Bürgergeld und alle sonstigen staatlichen Transferleistungen für JEDERMANN/JEDEFRAU - ohne Anrechnung des Einkommens vom Partner?
Hallo Herr Lindner, wenn Sie die Solidargemeinschaft einer Ehe und alle damit zusammenhängenden finanziellen Rechte und Pflichten abschaffen (Ziel der neuen Politik soll es ja sein, dass jedes Individium finanziell für sich alleine steht), gibt es dann auch Bürgergeld und alle sonstigen staatlichen Transferleistungen für Jedermann/Jedefrau ohne Anrechnung des Einkommens des Partners? LG aus Lüneburg
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Frage an Christian Lindner und bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.
Hier liegt möglicherweise ein Missverständnis vor: Eine ersatzlose Abschaffung des Splittingverfahrens kann aus dem Koalitionsvertrag nicht abgeleitet werden und wäre zudem nicht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben an die Besteuerung von Ehegatten. Vielmehr würde durch eine Überführung der Kombination aus den Lohnsteuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Lohnsteuerklasse IV bei den Ehegatten die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug und nicht erst im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung im Folgejahr berücksichtigt werden.
Freundliche Grüße
Team Lindner