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Christian Lindner
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Frage von Mariam D. •

Bei Waffen, die mit Infraschall oder Mikrowellen munitioniert werden, verhindern zu hohe bzw. gänzlich fehlende Grenzwerte die Justiziabilität. Werden Sie diese Regelungslücke schließen?

Sehr geehrter Herr Lindner,

Waffen, die mit Infraschall / tieffrequentem Schall oder mit Mikrowellen munitioniert werden, sind seit 2003 im Bundes-Waffengesetz erfasst: https://fragdenstaat.de/anfrage/mikrowellen-emf-elektromagnetische-strahlung-infraschalltieffrequenter-schall/#nachricht-468065. Solche Waffen werden bereits gehandelt und z.B. für das Havanna Syndrom verantwortlich gemacht: https://www.theguardian.com/us-news/2021/may/13/havana-syndrome-brain-injury-130-incidents.

Aber der deutsche Staat hat für Infraschall keine Grenzwerte und für Mikrowellen extrem hohe Grenzwerte gesetzt. Damit wurde die Justiziabilität verunmöglicht und Opfer von Angriffen erhalten keinen staatlichen Schutz. Kriminelle nutzen diese Regelungslücke also in vielfacher Weise, beispielsweise zur Vertreibung aus Wohnungen.

Werden Sie diese Regelungslücke schließen und damit den grundgesetzlichen Schutz von Betroffenen auf Unversehrtheit der Person und der Wohnung sicherstellen?

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Sehr geehrte Frau Dessaive,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Ich teile Ihre Meinung, dass es im Waffengesetz Regelungslücken gibt. Ihre Frage zu den Ultraschallwaffen verdeutlicht, dass es die Vielzahl der Gesetzesänderungen der Vergangenheit nicht besser gemacht hat... Wir Freie Demokraten stehen grundsätzlich für ein Waffenrecht mit Augenmaß und Konsequenz. Allerdings sind, nach unserer Kenntnis, Ultraschallwaffen im Gegensatz zu Infraschallwaffen derzeit wohl nur unter Laborbedingungen einsetzbar. Auch die Umstände des besagten Falles von Havanna (https://www.theguardian.com/us-news/2021/may/13/havana-syndrome-brain-injury-130-incidents) können noch nicht als abschließend geklärt angesehen werden. Deshalb bleibt es für meine Fraktionskollegen und mich fraglich, ob in diesem konkreten Fall tatsächlich eine Regelungslücke besteht.

Für weitere Fragen zum Thema Waffenrecht können Sie sich gerne jederzeit an Konstantin Kuhle wenden - er ist der zuständige Berichterstatter unserer Bundestagsfraktion. Sie erreichen ihn unter konstantin.kuhle@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lindner

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