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Frage von Michael L. •

Bei der Ausschüttung der Sonderdividende der Mainzer Firma BioNTech ist es zum Doppelabzug der Kapitalertragsteuer gekommen, ist das gewollt?

Ich habe mich als Aktionär sehr über die gute Entwicklung der Mainzer Firma BioNTech gefreut und auch über die Sonderdividende. Leider erfolgte hier ein doppelter Kapitalertragsteuerabzug. So ist derzeit die Gesamtsteuerbelastung bei rund 80 %. Bitte helfen Sie allen Aktionären, die unberechtigt abgezogenen rd. 25 % bald wiederzubekommen und nicht erst in einem Jahr im Rahmen der Steuererklärung. Helfen Sie uns.

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