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Frage von Marc P. •

Aussetzung / Streichung § 20 Abs. 6 Satz 5 - vorübergehende Anhebung der abzugsfähigen Verlustgrenze als Ausweg

Sehr geehrter Hr. Lindner,

vor der Bundestagswahl haben Sie sich zum § 20 Abs. 6 Satz 5 sehr kritisch geäußert und haben versichert, dass Sie sich für die Menschen in Deutschland einsetzen und dieses unsinnige Gesetz angehen. Ich möchte nochmal betonen, dieses Gesetz treibt Menschen in die Insolvenz. Hier müssen Steuern auf Verluste gezahlt werden. Jetzt sind Sie Finanzminister. Mir ist bewusst, dass Sie das Gesetz nicht eigenhändig streichen können. Um den Menschen in Deutschland zu helfen, könnten Sie bis zur abschließenden Klärung die Verlustabzugsgrenze einfach anheben. Diese liegt aktuell bei 20.000€ und wurde letztes Jahr schon einmal durch das Bundesfinanzministerium angehoben. Was spricht dagegen das Sie diese Grenze z.B. auf 1. Mio € anheben? Damit wäre sehr vielen Menschen in Deutschland geholfen.

Viele Grüße
Marc P.

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