Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften für 2021/22?
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
in Ihrem Eckpunktepapier zum "Zukunftsfinanzierungsgesetz" haben Sie die Abschaffung der unterjährigen Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG) angekündigt, die Sie bereits in der vergangenen Legislaturperiode als verfassungswidrig kritisiert haben. Ihr Änderungsantrag (BT-Drs.19/25277) im Gesetzgebungsverfahren blieb ohne Erfolg.
Daher frage ich Sie, ob Sie die Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkung
- konsequenterweise bereits rückwirkend für die Fiskaljahre 2021 und 2022 planen, oder
- mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz nur für die Zukunft außer Kraft setzen werden und dann die Steuerfestsetzung bei Anhängigkeit eines entsprechenden Verfahrens für die zurückliegenden Jahre nur gem. § 165 Absatz 1 AO aussetzen (Vorläufigkeitsvermerk), was mit einer langjährigen Rechtsunsicherheit für Betroffene einherginge.
Besten Dank für Ihre Antwort.