Angesagt war, das es keine Steuererhöhung geben würde. Warum stehen Sie nicht zu Ihrem Wort?
Sehr geehrter Herr Lindner,
durch die angestrebte Überführung der Steuerklassenkombinationen 3 und 5 in jeweils 4 wird das Ehegattensplitting abgeschafft. Da unsere Kinder nicht mehr zuhause wohnen, würde uns diese Umsetzung finanziell sehr zusetzen, da mein Mann Alleinverdiener ist. Ich habe mich damals um die Kinder gekümmert und nicht gearbeitet. Einst gab es eine Zeit, in der dieses Lebensmodell nicht geächtet wurde. Mit Ende 50 finde ich trotz akademischen Hintergrunds keinen Job mehr. In unserem Bekanntenkreis gibt es sehr viele Menschen, die ebenfalls betroffen sind. Angesagt war, dass es für niemanden eine Steuererhöhung geben würde. Warum halten Sie Ihre Zusage nicht ein?
Mit bestem Gruß aus Flensburg,
Marita L.
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Frage an Christian Lindner und bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.
Hier liegt möglicherweise ein Missverständnis vor: Eine ersatzlose Abschaffung des Splittingverfahrens kann aus dem Koalitionsvertrag nicht abgeleitet werden und wäre zudem nicht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben an die Besteuerung von Ehegatten. Vielmehr würde durch eine Überführung der Kombination aus den Lohnsteuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Lohnsteuerklasse IV bei den Ehegatten die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug und nicht erst im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung im Folgejahr berücksichtigt werden.
Freundliche Grüße
Team Lindner