Frage an Christian Lindner von Horst M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Lindner,
ich erlaube mir, gleich mehrere Fragen zu stellen, die aber zusammenhängen.
Wie stehen Sie und Ihre Partei zum Grundgesetz, speziell Art. 20 III GG?
Dürfen Richter wirklich alles nach belieben entscheiden, weil sie angeblich unabhängig sind?
Wieso hat sich Ihre Partei nicht für die Umsetzung von internationalen Abkommen in Deutschland eingesetzt?
Dies wurde schon 2000 entschieden: Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000 Wäre es umgesetzt worden, hätten wir uns die Blamage bei den Opfern vom Breitscheidplatz in 2016ff erspart, denn es hätte einen Fond für Opfer von Terror und Gewalt auch in Deutschland gegeben.
Oder ICESCR aus 1966, 1973 von der Bundesrepublik unterzeichnet. Nach den Art. 11, 12 und 15 hätte es niemals Hartz IV mit diesen extrem niedrigen Sätzen geben dürfen.
Es gibt reichlich weitere internationale Abkommen, setzen Sie sich in der nächsten Legislatur dafür ein, daß diese endlich Bestandteil unseres Rechtssystem werden?
Viele Grüße
Horst Murken
Diplom-Volkswirt
Diplom-Kaufmann
Sehr geehrter Herr Murken,
haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen. Bitte haben Sie Nachsicht, dass ich aus Zeitgründen nicht auf alle im Detail eingehe.
Klar ist: Das von Ihnen genannte Rechtstaatsprinzip in Artikel 20 Abs. 3 GG ist fundamentaler Bestandteil unserer liberalen Verfassung. Der Artikel bindet sämtliche Staatsgewalten an das Grundgesetz, gewährleistet die Gewaltenteilung und garantiert eine unabhängige Rechtsprechung. Letztere ist dabei selbstredend an Verfassung und Gesetz gebunden und kann Entscheidungen nicht nach reinem Belieben fällen.
Für uns Freien Demokraten ist es grundlegend, dass die Bundesrepublik Deutschland seinen internationalen und völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommt. Ihre Frage kann ich daher nicht ganz nachvollziehen.
Den Angehörigen und Freunden der Getöteten sowie den Verletzten des Anschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz gebührt unser Mitgefühl und unsere Solidarität. Der Umgang mit den Opfern und ihren Hinterbliebenen ist an vielen Stellen pietätlos gewesen und hat die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt. Anspruch und Verpflichtung des Staates muss es aber sein, sich mit aller nötigen Sensibilität mit der Thematik und den Sorgen der Betroffenen auseinanderzusetzen. Es ist daher erforderlich, dass unsere staatlichen Institutionen professionell auf solche Situationen vorbereitet sind. Ein niedrigschwelliger Zugang zu rechtlicher, sozialer und therapeutischer Unterstützung sowie finanzieller Entschädigung muss sichergestellt sein. Der Staat darf die Familien und Angehörigen der Opfer terroristischer Anschläge nicht alleine lassen. Zu diesem Thema hat sich auch mein Kollege Benjamin Strasser vor wenigen Tagen in der Beratung des Berichts des Untersuchungsausschusses "Breitscheidplatz-Attentat" umfangreich geäußert. Schauen Sie doch gerne mal rein: https://dbtg.tv/fvid/7530628
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner