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Christian Lindner
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Frage von Manfred G. •

Frage an Christian Lindner von Manfred G. bezüglich Verbraucherschutz

Fehlende Wohnfläche, Folgen für Käufer und Mieter, Änderungsvorbehalt §308 4. BGB

Sehr geehrter Herr Lindner,

in der FAZ vom 07.05.2021 war unter der Überschrift "Der Wohnungswahlkampf hat begonnen" zu lesen: "Der FDP-Christian Lindner plädierte derweil für höhere Abschreibungsmöglichkeiten im Wohnungsbau ...".
Das ist aus unserer Sicht eine weitere Möglichkeit den Wohnungsbau anzukurbeln.
Im kommenden Wahlkampf sollte es nicht nur um CORONA und Klima gehen. Unser Anliegen im Wohnungswahlkampf ist aktuell; deshalb die Fragen nach Unterstützung der FDP.

1. Kann sich die FDP der Forderung anschließen, dass nicht gelieferte Wohnfläche auch nicht zu bezahlen ist?
Begründung: Käufer und Benutzer der Wohneinheit sind ohnehin benachteiligt, wenn die Wohnung kleiner geliefert wird, die Baufirma Dank Toleranzgrenze und Wohnflächenverordnung sich schadlos halten kann.

2. Ist die FDP mit uns der Meinung, dass es für Erwerber und Bewohner einer Wohneinheit nur noch eine Quadratmeterzahl mit der dazu berechneten Tausendstelangabe geben darf; der Unterschied nach Mietrecht und Wohneigentumsrecht verschwindet?

3. Sieht auch die FDP die Notwendigkeit, wenn ein Bewohner seine falsche Quadratmeterzahl feststellt, er Anspruch auf Korrektur gegenüber dem Träger (Wohnungseigentümergemeinschaft, Baugenossenschaft etc.) und Eigentümer in Bezug auf Miete und Umlage der Kosten hat?

4. Sieht die FDP auch die Notwendigkeit, dass in der Teilungserklärung neben der Angabe der Tausendstel die Anzahl der Quadratmeter (Nutzfläche) stehen muss und der Eigentümer gegenüber seiner Wohnungseigentümergemeinschaft auf deren Kosten einen Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung hat?

5. Ist die FDP auch der Meinung, dass wenn ein Bauträgervertrag geschlossen wurde, ohne Zustimmung des Käufers keine bauliche Veränderung in der Wohneinheit durchgeführt werden darf?

Mit freundlichen Grüßen
Barbara und Manfred Güntsch

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Familie Güntsch,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.

Wie ich hörte, sind Sie bereits mit meinen Fraktionskollegen Frank Sitta, Daniel Föst und Katharina Willkomm zu diesen Themen im Austausch. Als zuständige Fachpolitiker sind die drei die idealen Ansprechpartner für Ihre wohnungsbau- und verbraucherschutzpolitischen Anliegen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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