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Christian Lindner
FDP
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Frage von Anselm Z. •

Frage an Christian Lindner von Anselm Z. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Lindner,

wie steht die FDP zur Änderung der Versteuerung von Einkünften aus Termingeschäften? Sollten Sie das Problem noch nicht kennen, eine kurze Erläuterung: Seit dem 01.01.2021 werden Verluste nur noch begrenzt bis 20.000 Euro berücksichtigt, Gewinne sind aber voll steuerpflichtig. Es ist bei einigen Strategien nicht unüblich, das ich bei Spekulationen mit Termingeschäften mit einem Trade z.B. 100.000 Euro Verlust mache und mit dem nächsten 120.000 Gewinn. Das machen auch Investmentabteilungen der Banken. Als Privatinvestor, der mit breits versteuertem Geld spekuliert, gilt künftig folgende Rechnung: Tatsächlicher Gewinn aus o.g. Beispiel = 20.000 Euro. Steuerlich:120.000 Gewinn-20.000 Verlust=100.000 steuerpflichtiger Gewinn. Darauf zahle ich dann 26375 Euro Steuern. Aus 20.000 Euro Gewinn vor Steuern werden 6375 Euro Verlust nach Steuern. Ein weiteres Bespiel: EIn Trade mit 150.000 Gewinn, ein Trade mit 150.000 Verlust. Plus-minus Null. leider nur vor Steuern. Weil ich auf diesen Trade wieder 26,375% auf 130.000 zahle! Also 34287,50 Euro, obwohl ich keinen Gewinn habe! Das ich den restlichen Verlust in den Folgejahren mit max. 20.000 Euro p.a. ansetzen kann, hilft nicht. Siehe auch https://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2021/01/11/verlustbeschraenkung-des-§-20-abs-6-estg-veraergert-anleger/
Wie stehen Sie dazu und was unternehmen Sie dagegen?

Mit freundlichen Grüßen
Anselm Zwanzig

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Zwanzig,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben in der Tat die Verlustverrechnung von Kapitaleinkünften zum Nachteil vieler Anleger geändert. Wir Freie Demokraten lehnen diese Einschränkung deutlich ab. Es kann nicht sein, dass einerseits alle Gewinne besteuert, aber andererseits Verluste nicht richtig berücksichtigt oder unverhältnismäßig verschoben werden. Gerade der Einsatz von Optionen kann eine sinnvolle Strategie zur Absicherung eines Depots auch für Privatanleger sein. Wenn sich das Depot dann in die erhoffte Richtung entwickelt, ist es logisch, dass die entgegengesetzte Absicherung verfällt. Es sind sogar Konstellationen denkbar, in denen die zu zahlende Steuer die Höhe der Gewinne übersteigt, da Verluste nicht mehr gegengerechnet werden können. Diese steuerliche Behandlung verstößt nach unserer Ansicht gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Steuersystematik und der Leistungsfähigkeit. Zudem wurden mit der Gesetzesänderung eine Reihe von Urteilen des Bundesfinanzhofs ausgehebelt.

Das wollen wir so nicht hinnehmen. Wir haben daher eine entsprechende Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet (http://fdpbt.de/anfrage/kleine-anfrage-wertpapierdepots-und-kapitalertraege), sowie einen Antrag für eine Neuregelung in den Bundestag eingebracht (https://www.fdpbt.de/initiative/antrag-sparer-schuetzen-vermoegensaufbau-und-altersvorsorge-foerdern). Ich versichere Ihnen: Wir bleiben dran.

Gerne empfehle ich Ihnen in diesem Zusammenhang auch die Rede unseres Parlamentarischen Geschäftsführers Dr. Florian Toncar zur Einbringung des oben genannten Antrags: https://dbtg.tv/fvid/7427453
Für weiter Fragen zu diesem Thema ist er für Sie der ideale Ansprechpartner. Sie erreichen ihn unter florian.toncar@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lindner

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