Frage an Christian Lindner von Friedrich D. bezüglich Menschenrechte
Sind Sie nicht auch der Meinung, dass bei Freigabe gewisser Rechte , nicht eine Art 2. Mauer durch Deutschland gezogen wird die Geimpften Reisen und andere Sachen mehr
erlaubt, die unschuldig nicht Geimpften vorenthalten werden? Ich bin geimpft.
Sehr geehrter Herr Deppe,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Wir sind uns der Sensibilität des Themas sehr bewusst und erkennen den gesellschaftlichen Sprengstoff, den die Debatte birgt. Das ist auch ein Charaktertest für unsere Gesellschaft. Es ist bezeichnend, dass diese wichtige und sensible Debatte wochenlang von der Bundesregierung ausgeblendet und nun - viel zu spät als nötig - heruntergebrochen wird.
Grundsätzlich gilt: Im Staat des Grundgesetzes muss jeder individuelle Grundrechtseingriff begründet sein. Wo diese Begründung nicht mehr gegeben ist, muss auch die Beschränkung von Freiheits- und Bürgerrechten entfallen. Bei vollständig Geimpften und Genesenen wissen wir inzwischen, dass sie nicht mehr in relevantem Maße zum Infektionsgeschehen beitragen können und auch selbst einen hohen Schutz vor dem Corona-Virus genießen. Grundrechtseingriffe entbehren hier also einer notwendigen Grundlage. Dass für Geimpfte und Genesene Kontaktbeschränkungen aufrechterhalten werden und ihnen die Teilhabe am öffentlichen Leben verwehrt wird, ist mit unserem Grundgesetz schlicht nicht vereinbar.
Klar ist aber auch: Grundrechte treten nicht erst mit einer Impfung in Kraft. Auch ein potenzielles Infektionsrisiko entzieht ihnen nicht einfach die Grundlage. Wo immer Beschränkungen nicht mehr zwingend notwendig sind und durch technologischen und wissenschaftlichen Fortschritt mildere Mittel zur Verfügung stehen, müssen auch für nicht geimpfte Personen kontrollierte Öffnungen möglich sein. In den FDP-regierten Bundesländern Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ist die Außengastronomie schon seit Wochen in bestimmten Modellregionen geöffnet, sofern Gäste ein negatives Testergebnis vorweisen können. Dieser Weg hat sich bewährt, ein problematischer Einfluss auf das Infektionsgeschehen ist nicht erkennbar. Daher sollte außerhalb von Hotspots in ganz Deutschland gelten: Für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete sollten Gastronomie, Hotellerie und Handel genauso wie Theater, Museen, Kinos und Sportstätten mit wirksamen Hygienekonzepten öffnen dürfen.
Darüber hinaus sind viele der vom neuen Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen – insbesondere die pauschale Ausgangssperre – ganz unabhängig vom Impfstatus der Betroffenen nicht verhältnismäßig. Daher haben alle 80 Abgeordneten unserer Fraktion gegen das Gesetz eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.
Über unseren aktuellen Kurs in der Corona-Krise habe ich übrigens erst kürzlich mit der „Heilbronner Stimme“ gesprochen: https://www.christian-lindner.de/interviews/wir-wollen-teil-einer-modernisierungskoalition-sein
Seien Sie versichert, dass wir uns auch weiterhin mit aller Konsequenz für maßvolle und zielgerichtete Maßnahmen sowie den Schutz von Grund- und Freiheitsrechten einsetzen werden – sowohl für Geimpfte und Genese als auch für alle anderen Bürgerinnen und Bürger, wann immer bestehende Regeln nicht mehr verhältnismäßig sind.
Freundliche Grüße
Christian Lindner