Frage an Christian Lindner von Frank M. bezüglich Innere Sicherheit
Muss die Priorisierung der Impfung gegen Corona zeitgleich für alle Bevölkerungsgruppen aufgehoben werden und nicht nur zum 03.Mai 2021 für Abgeordnete?
Freundliche Grüsse
F. M.
Sehr geehrter Herr Meyer,
da würde ich differenzieren: Das Impfangebot für Mitglieder von Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht ist keine Aufhebung, sondern gerade Teil der Impfpriorisierung. Hintergrund ist die Sicherung unserer Verfassungsorgane. Das ist legitim, auch wenn man über die akute Notwendigkeit geteilter Meinung sein kann.
Ganz grundsätzlich werben wir aber seit langem für mehr Pragmatismus beim Impfen, auch in puncto Priorisierung. Natürlich war es richtig, zunächst die akut gefährdeten Menschen, gerade in den Altersheimen, zu impfen. Nun können wir uns aber eine höhere Flexibilität erlauben. Die starre Impfreihenfolge sollte daher zumindest als rechtlich bindende Vorgabe für die impfenden Ärzte aufgehoben werden. Dass eine Priorisierung derjenigen, die auf den Impfstoff noch am meisten angewiesen sind, als ethische Orientierung erhalten bleibt, ist selbstverständlich. Da sollten wir aber Vertrauen in unsere Ärzte haben und ihnen mehr eigene Entscheidungsmöglichkeiten zutrauen. Dann finden wir auch endlich aus der Situation heraus, dass Millionen Impfdosen ungenutzt gelagert oder zu tausenden gar entsorgt werden aus Sorge, eine Person "zu früh" zu impfen. Mehr Pragmatismus wäre hier im Sinne der gesamten Gesellschaft.
Freundliche Grüße
Christian Lindner