Portrait von Christian Lindner
Christian Lindner
FDP
33 %
641 / 1971 Fragen beantwortet
Frage von Thomas J. •

Frage an Christian Lindner von Thomas J. bezüglich Recht

Im vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wird auf Beschluss von Bundestag/Bundesrat die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

Meine Frau und ich waren uns bisher seit den 1970iger Jahren unserer Wohnung sicher, da unverletzlich.

Was kann ein solcher Beschluss von Bundestag und Bundesrat für uns zukünftig bedeuten?

Haben Sie vielen Dank für Ihre Mühe und Rückantwort.

Mit freundlichen Grüßen
Elsbeth und Thomas Jutzy

Portrait von Christian Lindner
Antwort von
FDP

Liebe Familie Jutzy,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wie so oft im juristischen Kontext, muss man hier etwas differenzieren: Wenn eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird, um womöglich in bestimmte Grundrechte einzugreifen, muss der Gesetzgeber die betroffenen Grundrechte "vorsorglich" genau benennen. Daher findet sich auch die Unverletzlichkeit der Wohnung im verabschiedeten Bevölkerungsschutzgesetz. Tatsächlich gibt es aber auch in diesem Gesetz keine konkreten Maßnahmen, durch die Ihre Privatsphäre als Wohnungsinhaber beeinträchtigt werden könnte. Das Infektionsschutzgesetz wäre dafür auch eine unzureichende gesetzliche Grundlage.

Allein die Nennung des Grundrechts sehen wir als Freie Demokraten aber bereits kritisch. Die Unverletzlichkeit der Wohnung darf auch in einer Pandemie nicht einfach zur Disposition gestellt werden - unabhängig davon, ob in der Praxis in sie eingegriffen werden würde. Unsere Fraktion hat deshalb beantragt, den entsprechenden Passus zu streichen. Das ist allerdings am Widerstand der Großen Koalition gescheitert...

Aber auch darüber hinaus haben wir erhebliche Vorbehalte gegen die aktuelle Fassung des Infektionsschutzgesetzes. Die darin enthaltenen Grundrechtseingriffe sehen wir sehr kritisch, denn sie sind - bei aller berechtigten Sorge um die erwiesene Gefährlichkeit des Coronavirus - an vielen Stellen nicht mehr verhältnismäßig. Gerade die nun verhängten pauschalen Ausgangssperren sind in ihrer Wirksamkeit höchst fraglich und längst nicht mehr alternativlos. Meine Fraktionskollegen und ich haben daher der jüngsten Novelle des Infektionsschutzgesetzes nicht zugestimmt und gegen verschiedene Punkte des Gesetzes Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Auch in einer akuten medizinischen Notlage muss dem Grundgesetz Geltung verschafft werden. Das habe ich unter anderem auch in meiner Bundestagsrede zum Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes Mitte April deutlich gemacht: https://youtu.be/RBUkCxqIk_E

Wir bleiben dran. Ihnen alles Gute und

freundliche Grüße

Christian Lindner

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Christian Lindner
Christian Lindner
FDP