Frage an Christian Lindner von Michael M. bezüglich Menschenrechte
Sehr gerhrter Herr Lindner,
immer wieder hört man von Ihnen und Ihrer Fraktion, dass die von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Bundesländer beschlossenen Maßnahmen verfassungswidrig sind. Schon allein der Kreis, der hier gebildet wurde, um Maßnahmen zu besprechen und zu beschließen, sei nicht verfassungsgemäß, da er das Parlament quasi ignoriert und entmachtet.
Warum geht Ihre Fraktion nicht gerichtlich dagegen hervor, wenn Sie doch sicher sind, dass es nicht rechtens ist?
Mit freundlichen Grüßen
M. M.
Sehr geehrter Herr Maguhn,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Novelle des Infektionsschutzgesetzes wurde im Bundestag beschlossen, eine "Entmachtung" des Parlaments gibt es nicht. Zweifel haben wir hingegen, ob ein solches Gesetz nicht der expliziten Zustimmung des Bundesrates bedurft hätte - dessen Mitglieder sich fast einhellig kritisch zu den pauschalen Regelungen geäußert haben.
Für uns Freie Demokraten steht in jedem Fall aber fest, dass viele der Maßnahmen, die das Gesetz vorsieht, unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich höchst angreifbar sind. Gerade die pauschale Ausgangssperre - ausgerichtet an einer einzigen Kennzahl, unabhängig von der Entwicklung in Krankenhäusern oder dem Impffortschritt und entgegen dem erklärten Rat der Praktikerinnen und Praktiker in den Landkreisen - ist kein sinnvolles oder verhältnismäßiges Instrument. Auch in einer akuten gesundheitlichen Notlage muss dem Grundgesetz Geltung verschafft werden - auch mit dem Hinweis auf die Bedrohung von Leib und Leben lassen sich in unserem Verfassungsstaat nicht jegliche Grundrechte außer Kraft setzen. Daher haben alle 80 Mitglieder unserer Bundestagsfraktion gegen das Infektionsschutzgesetz Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.
Freundliche Grüße
Christian Lindner