Frage an Christian Lindner von Uwe M. bezüglich Recht
Dieser Tage sind Nebenverdienste von Bundestagsabgeordneten das Thema. Ich frage mich: Was sind Nebenverdienste? Wo kann ich (jenseits der derzeitigen Aufgeregtheit und Empörung) nachlesen, wie dieser Begriff definiert ist?
Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank im Voraus für Ihre Antwort
Sehr geehrter Herr Mordhorst,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Frage, die ich hiermit sehr gerne beantworte.
Die Hauttätigkeit von Abgeordneten ist das Abgeordnetenmandat. Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art sind jedoch neben dem Mandat grundsätzlich zulässig, die sogenannten Nebentätigkeiten. Dabei gibt es Anzeigepflichten für Spenden, Gastgeschenke und Zuwendungen für politische Tätigkeiten sowie für Tätigkeiten, die neben dem Mandat ausgeübt werden. Die ausführlichen Verhaltensregeln für Nebentätigkeiten können Sie auf dem Internetauftritt des Deutschen Bundestages genau nachlesen: https://www.bundestag.de/abgeordnete/nebentaetigkeit
Freundliche Grüße
Christian Lindner