Frage an Christian Lindner von Lutz A. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Lindner, in den USA wurde in einem Senat Hearing Anfang Dezember auf die Wirksamkeit eines Medikamentes aufmerksam gemacht mit einem ziemlich dramatischem Appel an die Mitglieder.
https://covid19criticalcare.com/
Seit dem 14.01.21 kann das Medikament in den USA zur Behandlung eingesetzt werden ( seit 2 Tagen auch mit Einschraenkungen auch hier in Suedafrika wo ich mich gerade befinde).
Die Message des Videos (kurz scrollen auf der Website) ist so eindringlich dass ich mich frage ob es in Deutschland/EU eine Taskforce gibt die derartige Moeglichkeiten konsequent untersucht?
Leider habe ich auf diese Frage von in dieser Krise involvierten Ansprechpartnern keine Antwort erhalten. Auch in den deutschen Medien kann ich nichts dazu lesen.
Ich persoehnlich finde es ist die Pflicht der Politik alle potenziell nuetzlichen Mittel zu pruefen um Menschenleben zu retten, ganz speziell stelle ich hier auf das genannte Medikament ab. Befassen Sie sich mit derartigen Ansaetzen und wenn ja was haben Sie bisher unternommen um dies ins Bewusstsein der Verantwortlichen und der Oeffentlichkeit zu bringen?
Vielen Dank fuer Ihre Muehe.
Beste Gruesse.
Lutz Andreas
Sehr geehrter Herr Andreas,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Die Zulassung von Arzneimitteln ist in der Europäischen Union Zuständigkeit der Europäischen Arzneimittelagentur ("EMA"). Dort beantragen die pharmazeutischen Hersteller eine Genehmigung, um ihr Medikament in Verkehr bringen zu dürfen. Die EMA prüft dabei sowohl die Wirksamkeit als auch die Verträglichkeit und die Sicherheit der Arzneimittel. Dazu müssen die Hersteller umfangreiche Studien vornehmen und der EMA vorlegen. Dieses Verfahren dient dem Schutz der Patientinnen und Patienten.
Wenn in Krisensituationen – wie der aktuellen Pandemie – neue Medikamente Hinweise für die berechtigte Annahme auf zumindest eine Verhinderung von schwerwiegenden Krankheitsverläufen liefern, ist es aus unserer Sicht gerechtfertigt, Studienzulassungen an Universitätskliniken zu ermöglichen. Dabei ist aber klar: Ein derartiger Einsatz von nicht-zugelassenen Medikamenten muss von den Ärztinnen und Ärzten in jedem einzelnen Fall nach einer Abwägung von Nutzen und Risiko für die Patientin oder den Patienten erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen nach Glashuette
Christian Lindner