Frage an Christian Lindner von Marie M. bezüglich Gesundheit
Hallo :)
ich hätte da mal eine Frage.
Wenn man zb. ein Unternehmen gründen würde, zb. in den Niederlanden, oder Argentinien (gründen, anmelden, Hauptsitz und Steuern bezahlen).
Und man hätte in Deutschalnd Zweitniederlassungen, oder Filialen. Müssten sich diese Filialen ans deutsche (Grund)gesetz halten, oder das wo der Hauptsitz ist ?
Das Unternehmen vertreibt zb Pharmaprodukte, welche in Deutschland nicht per se legal sind, sondern unter bestimmten Voraussetzungen eingenommen werden dürfen.
Liebe Grüße
Marie Mangold
Hallo Marie Mangold,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Grundsätzlich gilt: Ausländische Unternehmen, die eine Zweigniederlassung in Deutschland haben, dürfen hier nichts vertreiben oder zu ihrer Geschäftspraxis machen, was nach deutschem Recht unzulässig wäre. Unabhängig davon sind Fragen, welches Recht den Vertragsbeziehungen mit Dritten zugrunde gelegt wird und welche Formalitäten bei der Errichtung von Zweigniederlassungen zu beachten sind.
Was Ihren konkreten Einzelfall angeht, schlage ich vor, dass Sie sich besser juristisch beraten lassen ;)
Mit freundlichen Grüßen nach Köln
Christian Lindner
PS: Wenn Sie sich für "per se legale Pharmaprodukte aus den Niederlanden" interessieren, noch ein Hinweis: Wir Freie Demokraten setzen uns schon seit Jahren für eine kontrollierte Freigabe von Cannabis ein. Ende letzten Jahres haben meine Fraktionskollegen und ich daher unter anderem auch wieder zwei Anträge in den Deutschen Bundestag eingebracht: Cannabis-Modellprojekte ermöglichen (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/236/1923691.pdf) und "Medizinalcannabis-Anbau zum Export ermöglichen" (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/236/1923690.pdf).