Frage an Christian Lindner von Florian L. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Lindner,
in Ihrem Gastbeitrag der WirtschaftsWoche fordern Sie das Stoppen der Belegausgabepflicht aufgrund der Corona-Krise.
Ursprünglich wurde für das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen, welches im Dezember 2016 in Kraft getreten ist, eine Evaluation 4 Jahre nach Inkrafttreten vorgesehen. Der Zeitpunkt für die Evaluation wäre damit jetzt.
"In die Evaluierung solle das Erreichen der Wirkungsziele ebenso einbezogen werden wie die Effizienz der Belegausgabepflicht." (Quelle: BT-Drucksache 18/10667)
Warum hört man von der vorgesehenen und in meinen Augen so wichtigen Evaluation nichts? Wird diese nun durchgeführt oder nicht? Wie ist hier Ihre Position langfristig, abgesehen von der Corona-Krise?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Lasser,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Ich teile Ihre Meinung: Die fehlende Evaluation ist - wie vieles in dieser Thematik - nicht nachvollziehbar.
Grundsätzlich ist unsere Position, dass wir die Bundesregierung aufgefordert haben, einen Gesetzentwurf einzubringen, der die Händler, die ihre Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung nach § 146a Abs. AO i.V.m. KassenSichV ausstatten, von der Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO zu befreien. Denn: Die zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung ("TSE") dient dazu, Manipulationen an den digitalen Daten von Geschäftsvorgängen zu verhindern. Für jede Transaktion wird eine Transaktionsnummer vergeben; Lücken werden auf diese Weise sofort offenbar. Aus diesem Grund ist die zusätzliche Belegausgabepflicht – unabhängig, ob elektronisch oder in Papierform – vollkommen überflüssig.
Während offene Ladenkassen weiterhin ohne Belegausgabepflicht genutzt werden können, sollen nur die bereits mit TSE versehenen und gesicherten Kassen zusätzlich Belege ausgeben - eine aus unserer Sicht bürokratische, lebensfremde und ineffiziente Lösung. Die Belegausgabepflicht ist gerade in den Fällen obsolet, für die sie gesetzlich vorgesehen ist und daher aufzuheben - wie zum Beispiel eben bei Bäckereien: https://www.fdpbt.de/sites/default/files/2020-01/Infopapier_Bon-Pflicht.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner