Frage an Christian Lindner von Frank M. bezüglich Recht
Guten Tag, Herr Lindner,
heute wurde im Bundestag FÜR das neue Infektionsschutzgesetz entschieden. Die Maßnahmen des Gesetzes brechen sich herunter auf einen Wert an Infektionen pro 100.000 Einwohner. Dafür muss in irgendeinem Gesetz beschrieben sein, wie man diese Anzahl pro 100.000 Einwohner misst. Man kann ja die Ermittlung dieses Wertes nicht der Willkür vor Ort überlassen. In welchem Gesetz ist beschrieben, mit welcher Art von Test, an welcher Zusammensetzung von Menschen, mit welcher Anzahl an wöchentlichen Tests, in Stadt, oder Land, dieser Wert ermittelt wird? Zum Beispiel: teste ich nicht, erreiche ich keine 50 pro 100.000, teste ich jeden, bin ich sofort dort, oder teste ich mit PCR, statt Antikörper, habe ich (auch laut Herrn Drosten, im Interview mit Wirtschaftwoche in 2014) lauter unnötig positive Ergebnisse. Auch macht es einen Unterschied, 50 pro 100.000 in einer dicht besiedelten Stadt zu haben, oder draussen, auf dem Land, wo praktisch keiner jemanden jemals trifft. In welchem Gesetz ist das genaue Vorgehen der Ermittlung diese Inzidenzwertes beschrieben? Die Ermittlung des Wertes muss ja ganz klar und nachvollziehbar beschrieben sein, sonst macht das ganze Gesetz keinen Sinn.
Vielen Dank vorab, für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Möhle,
haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.
Allen voran: Als Fraktion der Freien Demokraten haben wir am 18. November 2020 im Deutschen Bundestag das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz abgelehnt. Wir haben vor allem kritisiert, dass der neu ins Infektionsschutzgesetz eingeführte § 28a, der die Verordnungsbefugnisse der Länder regelt, praktisch kaum zu mehr Bestimmtheit führt. Im neuen Paragraphen werden nur beispielhaft verschiedenen Maßnahmen genannt, aber keine weiteren Voraussetzungen aufstellt. Es gibt auch keine genauen Differenzierungskriterien. Als konstruktive Opposition haben wir einen Änderungsantrag vorgelegt (https://www.fdpbt.de/initiative/aenderungsantrag-entwurf-dritten-gesetzes-zum-schutz-bevoelkerung-epidemischen-lage), welcher allerdings nicht die Mehrheit der Stimmen der Abgeordneten im Deutschen Bundestag erhalten hat.
Zur Rolle des Inzidenzwertes: Die ausschließliche Orientierung am 7-Tage-Inzidenzwert als Voraussetzungen der Maßnahmen der Länder ist aus unserer Sicht nicht sachgerecht, da es sich um einen verwaltungstechnischen Wert aus dem Frühjahr handelt. Andere Indikatoren - wie die zum Beispiel die Testkapazitäten oder die Belastung der Krankenhäuser - werden nicht berücksichtigt. Auch benötigt es eine klare Teststrategie, um willkürliche Veränderungen an den Inzidenzwerten zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen nach Köln
Christian Lindner