Frage an Christian Lindner von Anna R. bezüglich Innere Angelegenheiten
Sehr geehrter Herr Lindner,
ich hoffe Sie können mir folgende Frage beantworten:
Wieso ist in dem Entwurf „Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ von einer „epidemischen Lage“ die Rede und nicht von einer „pandemischen Lage“?
Mit freundlichen Grüßen
Anna Rampp
Sehr geehrte Frau Rampp,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Auch die Coronakrise hat als Epidemie begonnen und sich zu einer Pandemie entwickelt. Der wesentliche Unterschied liegt dabei darin, dass eine Epidemie örtlich begrenzt ist, während sich eine Pandemie auf verschiedene Regionen, Länder und Kontinente erstreckt. Für die Voraussetzungen zur Ausrufung einer entsprechenden Notlage im Sinne des Infektionsgesetzes ist nun aber nicht in erster Linie entscheidend, ob sich ein Krankheitsausbruch bereits von einer Epidemie zur Pandemie entwickelt hat. Stattdessen geht es vor allem darum, ob eine Bedrohungslage von nationaler Tragweiter besteht - also ob einerseits eine Ausbreitung einer bedrohlichen Krankheit über mehrere Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland stattfindet oder die Gefahr einer Einschleppung einer bedrohlichen Krankheit in die Bundesrepublik droht. Für letzten Fall setzt das Gesetz explizit auch die Ausrufung einer "gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite" durch die WHO voraus.
Der Begriff der "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" soll dabei vor allem die konkreten Voraussetzungen für die durch das Gesetz gewährten Befugnisse definieren und wird in §5 Infektionsschutzgesetz abgegrenzt: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__5.html
Freundliche Grüße nach Kirchheim
Christian Lindner