Frage an Christian Lindner von Arno D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Lindner,
Das Infektionsschutzgesetz ist die Basis für die freiheitseinschränkenden Maßnahmen und wurde im März 2020 flugs nochmal verschärft. Damals aus Angst, das Gesundheitssystem könne aufgrund vieler Covid-19 Kranker zusammenbrechen. Es wurde dann verlängert mit der Begründung einer epidemischen Lage nationaler Tragweite. Diese wird gebetsmühlenartig auch von den Leitmedien propagiert mit dem STUMPF eindimensionalen Blick auf die Neuinfektionen, die korrekter Weise PCR Positiv Getestete heißen müssten. Wie stehen Sie zu dieser Begründung für die Fortsetzung des Infektionsschutzgesetzes?
Guten Tag Herr Driescher,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Frage.
Seit Beginn der Coronapandemie haben wir Freien Demokraten uns für eine Verhältnismäßigkeit der verordneten Maßnahmen eingesetzt. Ganz konkret: Im März haben wir das Herunterfahren des öffentlichen Lebens im Deutschen Bundestag unterstützt, weil unser Land nicht vorbereitet war und uns zunächst Kenntnisse über die Gefährlichkeit und Übertragungswege des Virus fehlten. Zu diesem Zeitpunkt entsprach ein solches Handeln schlicht der staatlichen Verantwortung im Gesundheitsschutz. Eine Überforderung des Gesundheitssystems wurde befürchtet.
Heute wissen wir mehr, die Gesamtsituation hat sich verändert: Längst sind Sondervollmachten der Exekutive nicht mehr notwendig oder verhältnismäßig. Die Regierungen entscheiden zurzeit allein über weitgehende Beschneidungen der Freiheit. Eine Debatte findet im Parlament zuvor nicht mehr statt. Der Deutsche Bundestag ist in eine Beobachterrolle geraten. Es fehlen Debatten und Öffentlichkeit. In Grundrechte darf aber nur durch das Parlament eingegriffen werden. Die Exekutive hat sich offenbar an diesen Ausnahmezustand gewöhnt. Kritische Nachfragen und präzise Begründungen sind unbequem für die Regierung - aber nötig, um Akzeptanz herzustellen und fragwürdige Anordnungen auf den Prüfstand zu stellen. Die Sonderbefugnisse sind längst nicht mehr nötig, da eine geordnete Beratung im Bundestag möglich wäre und in den meisten Fragen ohnehin Länder und Kommunen entscheiden. Der Bundestag muss deshalb seine Rechte wieder geltend machen. Die Übertragung von Kompetenzen auf die Regierung in der pandemischen Notlage nationaler Tragweite muss beendet werden. Das ist eine Frage der Selbstachtung des Parlaments. Unsere Fraktion hat daher bereits vor Wochen einen entsprechenden Antrag eingebracht. Diesen können Sie hier einsehen: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/200/1920046.pdf
Freundliche Grüße
Christian Lindner