Frage an Christian Lindner von Hans-Jürgen W. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Lindner,
mein Anliegen geht in die Richtung Tierschutz.
Seit Jahrzehnten schon wird das Thema Kastenstände von der Politik bearbeitet.
Nach meinen Erkenntnissen, hat sich zum Vorteil der Tiere noch nichts zum Vorteil geändert.
Die Quälerei geht unverdrossen weiter.
Was ist denn Ihre Meinung zu dem Thema?
Mit freundlichen Grüßen
H. W.
Sehr geehrter Herr Welke,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Es ist unsäglich, dass die Bundesregierung so viel Zeit hat verstreichen lassen, bis sie eine rechtliche Anpassung in Folge des Magdeburger Kastenstandsurteils dem Bundesrat vorgelegt hat. Es ist richtig und wichtig, dass Kastenstände künftig so ausgestaltet werden, dass die Tiere sich ungehindert ausstrecken können. Zudem sollte die Fixierungszeit so kurz wie möglich gehalten werden.
Gleichwohl geben wir zu bedenken, dass eine sofortige Umsetzung in den Ställen auf Grund der Investitionszeiträume dazu führen würde, dass viele Betriebe in Deutschland die Sauenhaltung aufgeben müssten. Dies hätte zur Folge, dass die Produktion künftig im Ausland zu teils niedrigeren Standards stattfinden würde. Dies wäre ein Bärendienst für den Tierschutz! Es geht daher darum, einen Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Tierhalter und den Tierschutzinteressen herzustellen.
Diesbezüglich hat der Bundesrat im Juli 2020 einer Novelle der Tierschutznutztierhaltungsverordnung zugestimmt, die diesen Interessenkonflikt berücksichtigt. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, in denen die FDP mitregiert, haben diesen Kompromiss nach langwierigen Verhandlungen mit den weiteren Bundesländern und der Bundesregierung maßgeblich erarbeitet. Dieser Kompromiss besiegelt das Ende des Kastenstandes in spätestens acht Jahren. Bereits vor Ablaufen der Übergangsfrist werden die betroffenen Betriebe Umbaupläne vorlegen müssen. Wir rechnen daher damit, dass ein Großteil der Betriebe schon einige Jahre früher den Kastenstand abgeschafft haben wird. Darüber hinaus ist ab sofort ein Kastenstand nur noch zulässig, wenn die Tiere ohne bauliche Hindernisse ihre Gliedmaßen ausstrecken können.
Aus unserer Sicht ist damit ein bestmöglicher Kompromiss erzielt worden, den alle regierenden Parteien mitgetragen haben. Dieser Kompromiss wird nicht nur dem Tierschutz, sondern auch den existenziellen Sorgen der zahlreichen landwirtschaftlichen Betriebe gerecht, die diese Änderungen nun umsetzen müssen.
Mit freundlichen Grüßen nach Waldbröl
Christian Lindner