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Christian Lindner
FDP
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Frage von Stefan P. •

Frage an Christian Lindner von Stefan P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Lindner,

• Trotz der Einführung des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes ab 01.01.2020 werden von der Politik noch immer die Interessen von ca.9 Mio. Altersvorsorgenden Menschen ignoriert .
• Nach wie vor muss ein nicht unerheblicher Teil der selbst angesparten Auszahlungssumme einer Direktversicherung oder Betriebsrente an die Gesetzliche Krankenversicherung abgeführt werden. Ich habe hier sogar beides (Direktversicherung und Pensionskasse) und bin daher doppelt betroffen!!

• Auch ich gehöre in absehbarer Zeit (Renteneintritt innerhalb der nächsten 3-4 Jahre) zu den Betroffenen.
• Das ab dem 01.01.2020 gültige Betriebsrentenfreibetragsgesetz gewährt den Direktversicherten einen Freibetrag in Höhe von monatlich 159 € für 120 Monate und den Betriebsrentnern für ca. 250 Monate. Ich habe an Sie als gewählten Volksvertreter im Deutschen Bundestag folgende Fragen:

1. Frage

• Anhand des Statistischen Bundesamtes besteht ein deutlich höherer monatlicher Fehlbetrag im Lebensunterhalt der Rentnerhaushalte. Hier muss eine Entlastung geschaffen werden, ansonsten ist eine Unterstützung von anderer Seite erforderlich.

2. Frage

• Warum werden in der Auszahlungsphase Direktversicherte und Betriebsrentner bei den Beitragszahlungen unterschiedlich behandelt? (Laufzeit Freibetrag für Direktversicherte auf 120 Monate begrenzt; Laufzeit Freibetrag für Betriebsrentner auf Lebenszeit im Durchschnitt zirka 250 Monate *)
*Lebenserwartung lt. Statistisches Bundesamt Wiesbaden

3. Frage

• Warum werden nur gesetzlich und freiwillig Krankenversicherte zur Zahlung der doppelten Sozialversicherungsbeiträge aus der arbeitnehmerfinanzierten Altersvorsorge verpflichtet? (Beamte und privat Versicherte sind ausgenommen).

4. Frage

• Warum wurden trotz vorhandener Mittel und Parteibeschlüsse die nachweislichen Fehler des GMG-Gesetzes für vor 2004 abgeschlossene Verträge nicht korrigiert?
Wie wollen Sie die Ungerechtigkeit der Doppelverbeitragung in der Altersvorsorge nachhaltig beseitigen?

5. Frage

• Wann und wie kommt der nächste Schritt in Richtung unserer Forderungen?
• Wie stellen Sie sich eine Entschädigung der zu viel gezahlten Sozialversicherungs-beiträge vor?

Hinweis:

• Ich mache mir Sorgen und Gedanken, wie sich die zukünftige Altersvorsorge für meine Tochter und Enkel gestaltet. (Bericht von Prof. Raffelhüschen in Euro am Sonntag Ausgabe 05/2020 „Wir erleben die Ruhe vor dem Sturm“)

Generelle Frage an die Politik:

• Welche Gesetzesinitiative planen Sie um die zukünftige Altersvorsorge der Arbeitnehmer sicherzustellen? (Orientierungs-Beispiel Nettolohn-Ersatzquote aus anderen Europäischen Ländern)
• Welche zusätzliche Altersvorsorge empfehlen Sie Ihren Kindern/Enkeln guten Gewissens?

Ich bin gespannt auf Ihre Antworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Stefan Phillipp

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Phillipp,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.

Ich bin in dieser Frage ganz bei Ihnen. Als Freie Demokraten setzen wir uns seit Langem für ein Ende der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen ein.

Die Große Koalition hat im Rahmen des Grundrentenpakets im November 2019 beschlossen, die bisherige Freigrenze bei der Krankenversicherung auf Betriebsrenten in einen Freibetrag umzuwandeln und Mitte Dezember das entsprechende Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) beschlossen. Das ist leider nur ein kleiner Schritt, denn das Problem der Doppelverbeitragung für Direktversicherte wird damit nicht vollständig aufgelöst. Hier hätten wir uns mehr Mut gewünscht, um die betriebliche Altersvorsorge wieder attraktiver zu machen. Die Versicherten müssen sich darauf verlassen können, dass sich private Altersversorge lohnt und diese im Nachhinein nicht gekürzt wird. Die Auszahlung von Vorsorgeverträgen darf in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu einer Doppelbelastung führen, wie es sie seit 2004 gibt. Die FDP-Fraktion war damals übrigens die einzige Fraktion im Bundestag, die gegen die Doppelverbeitragung gestimmt hat.

Wir setzen uns deshalb als auch weiterhin als Fraktion für die vollständige Abschaffung der Krankenversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase ein, wenn bereits in der Einzahlungsphase Beiträge entrichtet wurden. Dazu haben wir in der Bundestagsdebatte zum Betriebsrentenfreibetragsgesetz einen entsprechenden Entschließungsantrag (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/158/1915889.pdf) eingebracht. Die entstehenden Mindereinnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dürfen aber nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft der Versicherten gehen, sondern müssen über Steuermittel ausgeglichen werden. Weil es sich um eine Investition in die Zukunft der Alterssicherung handelt, ist es deshalb richtig, dass dafür der Steuerzuschuss des Bundes für die GKV entsprechend erhöht wird.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen damit beantworten. Ansonsten steht Ihnen unsere zuständige Fachpolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Christian Lindner

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