Frage an Christian Lindner von Matthias D. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Lindner,
die Versicherer von Rürup-Renten (Basisrenten) werben damit, dass das angesparte Vermögen nicht auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet wird, egal wieviel man für seine spätere Rente angespart hat.
Gleichzeitig gibt es aber Höchstgrenzen für die Altersversorgung, die beim Arbeitslosengeld 2 berücksichtigt werden.
Laut "Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
§ 12 Zu berücksichtigendes Vermögen" heisst es:
"...... 3.) geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit die Inhaberin oder der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer unwiderruflichen vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche 750 Euro je vollendetem Lebensjahr der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person und deren Partnerin oder Partner, höchstens jedoch jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigt......."
Ich bin 53 Jahre alt und habe 2015 eine zertifizierte Basisrente abgeschlossen. Gleichzeit bin ich noch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wieviel vom angesparten Kapital in der Rürup-Rente wird bei Antrag auf Arbeitslosengeld 2 nicht als Vermögen angerechnet?
A.) Das gesamte Vermögen im Rürup-Vertrag wird nicht anerechnet, egal wieviel angespart wurde. So wie die Aussagen der Versicherer.
B.) In meinem Fall, 53 Jahre x 750,- Euro = 39.750,- Euro. Das heisst, alles was über 39.750,- Euro angespart wurde, wird im Fall von Antrag auf Arbeitslosengeld 2 als Vermögen angerechnet.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüssen
Matthias Dames
Sehr geehrter Herr D.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Grundsätzlich ist es begrüßenswert, wenn Menschen privat oder betrieblich für ihr Alter vorsorgen. Hier sollte die Politik stärkere Anreize setzen und Hürden entsprechend senken.
Im jeweiligen Einzelfall kann ich Ihnen leider keine sichere Auskunft geben, weil es in solchen Angelegenheiten häufig auf die konkrete Ausgestaltung des Vertrags mit dem Versicherungsunternehmen sowie auf die persönliche Situation des Betroffenen ankommt. Hier sollten Sie sich am besten an das zuständige Sozialamt Ihrer Kommune wenden.
Bei Fragen zur politischen Bewertung der jeweiligen Rentengesetzgebung steht Ihnen übrigens auch mein Kollege Johannes Vogel zur Verfügung, der als rentenpolitischer Sprecher unserer Bundestagsfraktion mit dieser Thematik betraut ist.
Mit freundliche Grüßen
Christian Lindner