Frage an Christian Lindner von Jutta B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Lindner,
ich bin verwirrt. Ich habe zwei brandneue Drucksachen im Bundestag von Ihnen gelesen. In der einen fordern Sie eine Gesetzesänderung, die zur Folge hätte, dass man die Bürger bis schlimmstenfalls März 2022 mit Maßnahmen, Beschränkungen und vor allem mit dem Tragen der Masken quälen könnte.
Sie schreiben darin:
"Wird die Aufhebung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Trageweite beschlossen und gelten der § 5 Abs. 4 Satz 1, Halbsatz 1 IfSG und § 5 Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 1 weiter, treten die aufgrund von § 5 Abs. 2 IfSG erlas-senen Anordnungen und Verordnungen außer Kraft. Da diese weiterhin erforder-lich sind, ist dies keine Alternative"
Wieso sind die weiterhin erforderlich? Die Zahlen der Infizierten (nicht Kranken) sprechen massiv dagegen.
Das ist ein weiterer Angriff auf unsere Grundrechte, die Sie ohne Not willkürlich noch auf Monate oder Jahre außer Kraft setzen.
Ich bitte Sie daher, diesen Gesetzesentwurf zurück zu ziehen und „die Feststellung der epidemi-schen Lage von nationaler Tragweite“ aufzuheben, wie es in ihrem eigenen Gesetz steht.
Oder ich habe da was falsch verstanden, dann bitte ich um Aufklärung.
Mit freundlichen Grüßen
J. B.
Sehr geehrte Frau Busch,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Ich habe mich seinerzeit als erster Bundespolitiker für eine Verhältnismäßigkeit der Corona-Restriktionen ausgesprochen und eine Öffnung des Landes angemahnt. Vieles von dem, was wir bereits zu Ostern gefordert haben, wurde durch Bundesregierung und Ministerpräsidenten anschließend umgesetzt - leider mehrere Wochen später als möglich und damit geboten gewesen wäre.
Dennoch bleibt das Coronavirus eine ernstzunehmende Bedrohung, die einzelne Eingriffe rechtfertigen kann. Die Entscheidung über eine Maskenpflicht sollte aber von Ländern und Kommunen gefällt und vor Ort abgewogen werden.
Bei der epidemischen Notlage geht es um etwas anderes. Hier stellt sich die Frage nach parlamentarischen Zuständigkeiten. Das aktuelle Infektionsgeschehen - dem bislang erfolgreich auf Kreisebene begegnet wird - rechtfertigt die weitgehenden Befugnisse der Bundesregierung nicht mehr. Wir wollen die bisher erlassenen Verordnungen nun nicht nolens volens zurücknehmen, aber sicherstellen, dass beim künftigen Pandemiemanagement die Entscheidungen wieder im Parlament gefällt werden. Im Einzelfall wäre es dem Bundestag natürlich möglich, bestimmte Verordnungen aktiv aufzuheben. Hier können wir wieder zum demokratischen Alltag zurückkehren.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner