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Frage von Bernd L. •

Frage an Christian Lindner von Bernd L. bezüglich Menschenrechte

Guten Tag,

im " zweiten Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite"steht im §28 des Infektionsschutzgesetzes unter anderen der Passus, dass sich betroffene Personen durch eine Impf-oder Immunitätsdokumentation ausweisen müssen. Das heisst im Klartext "Impfpflicht"!? Wie stehen Sie zu, in unserem im Grundgesetz verankertem Recht, auf körperliche Unversehrtheit?? Mit solchen Massnahmen sinkt mein Vertrauen zu unserer Regierung und zu unserer Demokratie.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Langer

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Antwort von
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Guten Tag Herr Langer,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Ich kann Sie beruhigen: Das "Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" sieht keine explizite Impfpflicht vor.

Aus Sicht der Freien Demokraten wäre eine Debatte um die Impfpflicht außerdem aktuell gegenstandslos. Trotz intensiver Forschung existiert derzeit noch kein Impfstoff und es kann leider auch nicht davon ausgegangen werden, dass dieser schnell und für viele Millionen Menschen verfügbar sein wird. Für mich ist klar, dass Impfungen immer einen Schutz vor Krankheiten darstellen müssen. Der Impfstoff muss dabei wirksam, sicher und verträglich sein. Diese Kriterien sind hier nicht erfüllt - damit erübrigen sich momentan Debatten um eine verpflichtende Impfung gegen COVID-19.

Wir Freie Demokraten stehen staatlichen Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit ablehnend gegenüber. Die Rechtfertigung derartiger Maßnahmen ist äußerst schwierig und bedarf strenger Voraussetzungen. Seien Sie also versichert: Unsere Demokratie ist weiterhin intakt.

Mit freundlichen Grüßen nach Sachsen
Christian Lindner

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