Frage an Christian Lindner von Jonas M. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herrr Lindner,
Sie haben heute Frau Merkel kritisiert für den Umgang mit dem Souverän. Haben Sie von der Verfassungsklage von Frau Bahner gehört? Ist es richtig, Frau Bahner die website zu schließen ohne zumindest ihre Analyse öffentlich zugänglich zu machen? Ist das ein Fall für den Staatsschutz wenn sich jemand auf verfassungmäßig verbriefte Rechte beruft? Wenn ein duch den Dieselskandal Geschädigter ein Klagerecht gegen VW hat - vor welchem Gericht hat dann ein durch die Maßnahmen geschädigter Bürger ein Klagerecht?
Sehr geehrter Herr Müller-Hübenthal,
da muss man etwas differenzieren: Man kann die verhängten Maßnahmen kritisieren und muss sie auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überprüfen. Mehrere Gerichte haben sich bereits mit ihnen befasst und auch einige Verordnungen gekippt.
Die Maßnahmen sind aber in einem rechtsstaatlichen Verfahren beschlossen worden - solange sie nicht von einem Gericht oder den zuständigen Parlamenten aufgehoben werden, behalten sie ihre Gültigkeit. Die Staatsanwaltschaft und Ordnungsbehörden sind dann von Rechtswegen her verpflichtet, gegen Verstöße zu ermitteln und sie ggf. zu unterbinden.
Der Vergleich mit den Betrugsfällen bei VW ist an dieser Stelle eher unpassend - dort gibt es ein Verbandsklagerecht, das auch nicht einzelne Bürger, sondern spezifische Verbände zu einer Klage befugt. In Fällen individueller Grundrechtsverletzungen steht jedem Bürger der Gang vor die Verfassungsgerichte offen. Die von Ihnen angesprochene Frau Bahner hat das Bundesverfassungsgericht ja ihrerseits angerufen, das den Antrag allerdings abgewiesen hat, weil die formellen Zulassungsvoraussetzungen bereits verfehlt waren.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner