Frage an Christian Lindner von Leonie E. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Lindner,
gibt es im Bundestag, trotz des freien Mandats, eine Fortbildungspflicht für Abgeordnete? Und wenn nein: Wie stehen Sie zu diesem Ansatz, der z.B. bei den Richtern, trotz richterliche Unabhängigkeit, in Hamburg 2019 beschlossen wurde?
Mit freundlichen Grüßen,
L. E.
Sehr geehrte Frau Engelfried,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Nein, eine Fortbildungspflicht für Abgeordnete gibt es nicht. Richter sind Teil der unabhängigen Judikative, aber sind aber dennoch Staatsbedienstete. Beim Abgeordneten gilt hingegen die Freiheit des Mandats. Sie sind an keine Weisungen gebunden, nur ihrem Gewissen unterworfen und in der inhaltlichen Gestaltung ebenfalls frei.
Weiterbildung ist mir persönlich sympathisch (ich bemühe mich auch selbst darum), eine Einschränkung der Freiheit des Mandats will ich dennoch nicht befürworten.
Wenn die Bürgerinnen und Bürger Bedenken hinsichtlich der Qualifikation haben, gibt es eine mögliche Konsequenz: Die Wahlentscheidung überdenken.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner