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Christian Lindner
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Frage von Frank-Philipp W. •

Frage an Christian Lindner von Frank-Philipp W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lindner,

zweierlei:

1. Missbrauch von Gesetzen

Der Intention eines Gesetzes ist oftmals positiver Natur. Die Umsetzung und Interpretation dagegen sogar teilweise das Gegenteil vom Gewünschten. Wieso werden Gesetze nicht so formuliert, dass sie eindeutig nur das regeln zu was sie gedacht sind. Würde z.B. die Voranstellung von Ziel und Zweck des Gesetzes den Missbrauch dessen nicht nahezu gänzlich ausschließen und somit Verfahren verkürzen und zu mehr Gerechtigkeit und Gleichbehandlung führen?

2. Regelung zu aktiver Sterbehilfe

Wäre es nicht sinnvoll die Sterbehilfe ähnlich zu regeln wie andere endgültige Eingriffe in das menschliche Leben? z.B. folgender Ablauf: 1. Erstellung eines "Testaments", in dem der betroffene Patient vorab bestimmt unter welchen Umständen er nicht mehr leben möchte bzw. unter welchen Aussichten er am Leben erhalten werden möchte; - Falls dies nicht mehr möglich ist: 1. Erstellung einer eindeutigen Diagnose von mindestens zwei unabhängigen Psychologen bzw. von Ärzten, die auf das Problemgebiet spezialisiert sind; 2. ärztliches Urteil, dass durch eine Behandlung die psychischen oder körperlichen Schmerzen nicht geheilt werden können; 3.Durchführung nur von zugelassenen Ärzten.
Gilt es nicht ältere, körperlich oder psychisch Behinderte oder finanziell Schwächere zu schützen? z.B. vor dem Gefühl, dass sie für Gesellschaft, ihre Familie usw. ein unerwünschter, ungeliebter, belastender Kostenfaktor sind?
Gilt es nicht auszuschließen, dass das Umfeld, im Besonderen die vom Tod profitieren, den Todeswunsch herbeigeführt haben?

MfG. F. W.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.

Bei Ihrer ersten Frage kann ich mich Ihren Ausführungen anschließen: Es ist gängige Praxis bei den Gesetzen, die wir im Deutschen Bundestag beraten, dass der Zweck und die Begriffsbestimmungen am Anfang des Gesetzgebungsprozesses definiert werden, um Rechtsklarheit zu gewährleisten.

Wie ich höre, haben Sie aus dem Büro meiner Kollegin Katrin Helling-Plahr bereits eine Antwort auf Ihre Frage zur Sterbehilfe erhalten. Gerne antworte ich Ihnen auf diesem Wege aber erneut: In Sachen Sterbehilfe erarbeiten meine Kollegen in der Fraktion gerade einen umfassenden Antrag. Grundsätzlich gilt, dass Entscheidungsfreiheit auch am Lebensende zu gewährleisten ist - das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist daher zunächst begrüßenswert. Nun muss es darum gehen, die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen auszuarbeiten und zu aktualisieren. Hier wird man allerdings andere Maßstäbe ansetzen als bei Entscheidungen wie der Erstellung eines Testaments, die nur materielle Umstände betreffen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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