Frage an Christian Lindner von Renate M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Lindner!
Finden Sie es in Ordnung, dass man als mündiger und verantwortungbewusster Bürger keine Wahlfreiheit in einer Mietwohung bei den Rauchmeldern hat?
Ich werde den Rauchmelder schon aus eigenem Interesse nicht abhängen oder zustellen und somit die Alarmfunktion bei Raucheintritt gefährden. Deshalb möchte ich nicht, dass aus meinen Zimmern alle 7 Minuten, 24 Std. tgl., 365 Tage im Jahr per Funk ein Zustandstelegramm an den Messdienstleister gesendet wird.
Finden Sie es richtig, dass Mieter reihenweise verklagt werden, die eine Wahlfreiheit bei den Rauchmeldern haben möchten und einen Funkrauchwarnmelder aus verschiedenen Gründen nicht akzeptieren?
Sollte es nach Ihrer Meinung auch Zwang zum Smarthome geben?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
R. M.
Sehr geehrte Frau Meyer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Ein Funkrauchmelder ist kein Überwachungsinstrument, das permanent Daten an einen Dienstleister übermitteln würde. Das "Funk" im Funkrauchmelder bedeutet zum einen, dass Wartungstechniker, die mit einem Messgerät im Hausflur stehen, die Funktionsfähigkeit der Melder überprüfen können, ohne die Wohnung betreten zu müssen und zum anderen, dass die Warnmelder, die in einer Wohnung angebracht sind, untereinander kommunizieren können. Bricht im Wohnzimmer ein Feuer aus, klingelt nicht nur dort der Rauchmelder, sondern alle Rauchmelder in der Wohnung werden aktiviert.
Es handelt sich hierbei also um eine harmlose Modernisierungsmaßnahme, die die Sicherheit in der Wohnung erhöht und eine effiziente Verwaltung ermöglicht – ohne den Mieter dabei einzuschränken oder gar zu gefährden. Es daher grundsätzlich nachvollziehbar, dass mehrere Gerichte bereits entschieden haben, dass der Vermieter im Recht ist, wenn er auf die Anbringung von Funkrauchmeldern in einer Wohnung besteht.
Diesen rechtlichen Umstand gilt es zunächst zu akzeptieren. Meiner Meinung nach besteht auch kein Grund zur Aufregung – zumal es in der Frage der Rauchmelder bekanntlich nicht nur um die eigene Sicherheit, sondern auch um die der eigenen Nachbarn und anderen Wohnpartien geht.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner