Frage an Christian Lindner von Michael U. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Lindner,
ich habe eine Frage zur Doppelverbeitragung der Direktversichungen.
Ich habe meine Direktversicherung zu 100% aus eigenen Beiträgen aus meinem Nettoeinkommen finanziert. D.h. Steuern und Sozialabgaben habe ich in der Sparphase geleistet. Nach Meinem Verständnis handelt es sich bei dem angesammelten Kapitalstock in der Lebensversicherung um mein Eigentum. Eine Verzinsung hat, auf Grund der Null-Zins Politik der EZB, ja kaum noch stattgefunden. Darf der Staat auf mein Eigentum, die Kapitallebensversicherung, erneut mit 19% Krankenkassenbeiträgen zugreifen, und wenn ja, warum? Bitte keine Begründung, die da lautet, die Karlsruher Richter sagen das wäre rechtens. Gibt es in Deutschland einen Art. 14 GG oder nicht mehr?
Sehr geehrter Herr U.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Wir Freie Demokraten sehen hier genau wie Sie eine unfaire Doppelbelastung. Die Versicherten müssen sich heute darauf verlassen können, dass sich private Altersversorge lohnt und diese im Nachhinein nicht gekürzt wird. Die Auszahlung von Vorsorgeverträgen darf in der Kranken- und Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig sein. Die Bundesregierung hebt die Doppelverbeitragung nur für die riestergeförderte Altersvorsorge auf. Wir wollen eine solche Lösung für alle Konzepte der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Die Halbierung des Krankenversicherungs-Beitragssatzes ist dabei das Mindeste, was wir erreichen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner