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Christian Lindner
FDP
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Frage von Petra F. •

Frage an Christian Lindner von Petra F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Zusammenfassung der Anfrage

zu folgenden Fragen bitte ich um Ihre Stellungnahme:

1. Befürworten Sie einen gesetzlichen Zwang zur Impfung mit Masern-(Mumps-/Röteln-) Impfstoff? Wäre ein solcher Impfzwang nach Ihrer Auffassung bei einem einzigen vom statistischen Bundesamt dokumentierten Todesfall im gesamten Bundesgebiet verhältnismäßig?

2. Wie bewerten Sie den fehlenden Wirksamkeitsnachweis der Masernimpfung (es ist lediglich in einigen Fällen der Antikörpertiter feststellbar, eine sichere Immunität nicht)? Es treten bis heute bei Epidemien stets Erkrankungen bei zweifach geimpften Personen auf.

3. Setzen Sie sich für den Gesundheitsschutz aller Kinder ein, indem es aktiv geimpfte Kinder befristet vom Kindergartenbesuch ausschließt? Maserngeimpfte Kinder sind nachweislich Ausscheider des vermehrungsfähigen Impfvirus.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau F.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.

Auf unserem Bundesparteitag haben wir unsere Forderung nach einer Impfpflicht für Kinder bis 14 Jahre in einem Beschluss festgehalten: https://www.fdp.de/sites/default/files/uploads/2017/05/08/2017-04-29-bpt-kindeswohl-schuetzen-recht-auf-impfung-fuer-alle-kinder.pdf

Wir wollen eine vernunftorientierte Debatte. Nicht zuletzt durch unwissenschaftliche Vorurteile und Impfmüdigkeit gefährden immer noch Menschen fahrlässig die Gesundheit ihrer, aber auch anderer Kinder. Insbesondere Menschen mit Immunsuppression und Neugeborene, die nicht geimpft werden können, sind auf Herdenimmunität angewiesen. Gerade zur Masernimpfung sind dabei viele falsche Informationen im Umlauf. Doch Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sondern ein schweres Leiden, das auch heute noch tödlich enden kann. Dieses Verhalten können wir nicht weiter hinnehmen. Denn auch das Erziehungsrecht der Eltern kennt Grenzen, wenn es zulasten des Wohlergehens und der Gesundheit des Kindes geht. Kinder sollten deshalb zum Schutze ihrer körperlichen Unversehrtheit ein Recht auf Impfschutz erhalten. Die vorzunehmenden Impfungen sollen sich an den Empfehlungen der ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts (STIKO) orientieren.

Bezüglich 2. und 3. empfehle ich Ihnen, die Informationen des Robert Koch-Instituts zur Masernimpfung zu studieren. Ein steigender Anteil an Geimpften unter den beobachteten Masernfällen kann gut erklärt werden. Je höher die Impfquoten sind, desto niedriger wird die Anzahl der jährlich beobachteten Fälle. Gleichzeitig steigt jedoch auch der Anteil der Geimpften unter den Fällen. Im Übrigen sind die sogenannten Impfmasern, die etwa 10 Tage nach einer Masernimpfung auftreten können, nicht infektiös.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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