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Christian Lindner
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Frage von Tim W. •

Frage an Christian Lindner von Tim W. bezüglich Familie

Hallo Herr Lindner,

vor 11 Jahren wurde sehr "unschön" meine 10 jährige Partnerschaft durch meine Freundin beendet, super kurzfristig zog Sie und unser Kind aus.
Was ist damals nicht wusste: ich hatte damit zwar noch das Sorgerecht, aber fast per SOFORT das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine Tochter verloren. (das ist so laut Gesetz, Jugendamt und Richter wenn der EX das halt nicht möchte!)
.. also ein Elternteil ALLEINE Entscheidet hier über das KINDERWOHL!

2019: Wir als ELTERN nach einer Trennung haben in Deutschland IMME NOCH KEINE FAIREN RAHMENBEDINGUNEN im Familierecht.

1. Machtposition und
2. Unterhalt + Kindergeld in einer Hand = das verhindert (erst einmal als Wochenendpapa oder WE-Mama auserkoren) ... aus unserer Sicht OFTMALS auch nur ein erstes "NACHDENKEN" über eine 50/50 Betreuungsregelung

Die zehntausenden Streitfälle pro Jahr belegen, dass hier was nicht stimmt kann & uns rennt die Zeit mit unseren Kinden weg!

Wie kann es sein, dass das Standardmodell nach TRENNUNG nicht 50/50 ist?; UND erst wenn das nicht ins "Elternleben" passt, es Streit gibt, Umgangsprobleme bei Wegzug auftreten etc. - JA DANN VERSTEHT ES JEDER - OK, & dann können wir als Eltern oder EIN TEIL der Eltern auf dass Jugendamt, Familiengericht (also auf Staatsinstanzen) zugehen um dort eine andere Lösung herbeizuführen.

MEINE BITTE ZU JEDERZEIT: Allen Kindern beide Eltern! (vor & nach einer Trennung)

FRAGE: Können und wollen Sie uns persönlich / ihre Partei hier etwas für
"WIRKLICH FAIRE RAHMENBEDINGUNEN"
für uns Eltern (Mütter UND Väter) & und unsere Kinder in Deutschland, im 21. Jahrhundert tun?

Ich würde mich sehr über eine Nachricht freuen.

Gruss, ein Vater

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Wille,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Die Freien Demokraten sind derzeit die einzige Fraktion im Deutschen Bundestag, die sich explizit für das Wechselmodell als Leitbild nach einer Trennung stark macht. Dazu haben wir bereits im letzten Jahr einen Antrag im Deutschen Bundestag eingebracht ( http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/011/1901175.pdf ). Wir sind davon überzeugt, dass ein Kind beide Eltern braucht. Zudem wünschen sich immer mehr Eltern, auch nach einer Trennung gemeinsam für ihre Kinder da zu sein. Das alte Modell "einer betreut, einer bezahlt" ist von der gesellschaftlichen Realität und den Bedürfnissen der Menschen längst überholt worden. Daher sehen wir es als unsere Aufgabe an, ein echtes "getrennt gemeinsam erziehen" einzuführen. Bei einem solchen Paradigmenwechsel kommt beiden Eltern eine finanzielle Verantwortung zu, aber beide sind auch aktiv im Alltag des Kindes für die Betreuung verantwortlich. Reformen im Unterhaltsrecht und weiteren Gebieten des Familienrechts, das aus unserer Sicht im letzten Jahrhundert stehen geblieben ist, sind daher von Nöten.

Eine vorgeschriebene Festlegung auf eine 50/50-Teilung halten wir allerdings für wenig praktikabel. Sie nimmt den Eltern die Möglichkeit, selbstbestimmt zu entscheiden, wie sie die gemeinsame Erziehung, Betreuung und auch Finanzierung von Kindern nach einer Trennung organisieren möchten. Es sollte aber in einem gewissen Korridor selbstverständlich sein, dass beide Eltern weiterhin Verantwortung übernehmen, auch wenn sie als Paar getrennt sind. Wir sind auch davon überzeugt, dass Modelle wie in Australien, wo eine verpflichtende Mediation einem familiengerichtlichen Verfahren vorgeschaltet ist, das Potential für Konflikte deutlich senkt - denn das Kind und sein Wohlergehen muss immer im Mittelpunkt stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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