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Christian Lindner
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Frage von Christian M. •

Frage an Christian Lindner von Christian M. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Lindner,

im März 2019 bin ich erstmal darauf aufmerksam geworden, dass nur das Bundeskriminalamt die Befugnis zur Kommunikationsüberwachung hat. ( https://www.tagesschau.de/inland/nachrichtendienste-befugnisse-101.html ).

Daher frage ich Sie, wie die FDP als Partei dazu steht, diese Befugnisse zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung auch auf die Nachrichtendienste zu übertragen? Würde dies nicht zur Sicherheit des Landes mit beitragen?

Und wie wird eigentlich überprüft, ob sich die Nachrichtendienste überhaupt an die bisherige Regelung halten? Gibt es da eine Art Kontrollinstanz?

Ich bedanke mich vielmals im Voraus für die Antwort. :-)

Mit freundlichen Grüßen

Christian Meyer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.

Neben der Kommunikationsüberwachung durch das Bundeskriminalamt haben die Staatsanwaltschaften im Rahmen von Ermittlungsverfahren die Möglichkeit zur Durchführung von Online-Durchsuchungen. Die entsprechenden Regelungen verstoßen nach Auffassung der Freien Demokraten aber gegen das Grundgesetz, weshalb eine Reihe von Mitgliedern meiner Fraktion zusammen mit Dr. Burkhard Hirsch, Gerhart Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gegen sie eine Verfassungsbeschwerde eingelegt hat.

Generell sind wir gegenüber dem heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme mit Trojanern skeptisch. Natürlich müssen auch Sicherheitsbehörden die technischen Entwicklungen nachvollziehen und mit ihren Kontrollbefugnissen Schritt halten. Das darf aber nicht bedeuten, dass der Staat alles einsetzen darf, was technisch möglich ist. Wir müssen sicherstellen, dass den Bürgern ein Kernbereich privater Lebensgestaltung erhalten bleibt, der vor staatlichem Zugriff geschützt ist. Wenn der Staat selbst Sicherheitslücken ausnutzt und dafür bewusst offenhält, macht er bei der IT-Sicherheit Abstriche, deren Gewährleistung oberste Priorität haben sollte. Dementsprechend stehen wir der Ausweitung dieser Befugnisse auf weitere Behörden sehr kritisch gegenüber.

Die laufende politische Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes ist Aufgabe des Parlamentarischen Kontrollgremiums.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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