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Christian Lindner
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Frage von Erwin K. •

Frage an Christian Lindner von Erwin K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Hallo Herr Lindner

Die kompletten Planungskosten des US Militärkrankenhauses in Ramstein wird von deutschen Steuerzahler in Höhe von 130 Millionen übernommen. Beweis. https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.militaerhospital-in-der-pfalz-deutschland-zahlt-130-millionen-fuer-us-militaerklinik.1fe0a11e-c9d2-4d8d-a466-35baa23973eb.html

Wird das begliechen aufgrund Artikel 120 des Grundgesetzes (Kriegsfolgelasten) oder wird einen Freund auf deutschem Boden inclusive Nuklearwaffen, dafür gedankt, das der feindliche Russe bedroht wird.

Ich gebe mal zu bedenken. Wenn der Russe die Schnauze voll hat, mit dem was die NATO an russischen Grenzen veranstaltet, hat die BRD mit Sicherheit ein Problem, oder? Also zurück zur Frage. Warum wird diese Thematik nicht demokratisch mit dem Volk abgestimmt oder informiert?

Mit freundlichen Grüßen
E. K.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die FDP sieht die NATO als Garanten für die sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands und Europas. Dazu zählt auch die Zusammenarbeit mit und die Stationierung von ausländischen Streitkräften in Deutschland. Dabei trägt der Bund bestimmte Kosten, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt von ausländischen Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland entstehen. Der Bezugsrahmen dafür sind völkerrechtliche Verträge, wie das NATO-Truppenstatut, die die Aufenthaltsbedingungen und die rechtlichen und finanziellen Verantwortlichkeiten der Bündnispartner regeln.

Die Kosten für Baumaßnahmen werden durch die in Deutschland stationierten NATO-Streitkräfte selbst getragen. Die, wie im Falle des Neubaus des Militärkrankenhauses, dabei für den Bund entstehenden Planungs- und Verwaltungskosten werden anteilig von den US-Streitkräften übernommen. Es besteht kein Zusammenhang zu dem von Ihnen erwähnten Artikel 120 des Grundgesetzes.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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