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Christian Lindner
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Frage von Stefan M. •

Frage an Christian Lindner von Stefan M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Lindner,

zur Neuregelung des Elternunterhaltes habe ich eine Frage.

Es gibt einen Gesetzesentwurf, wonach Kinder pflegebedürftiger Eltern erst ab einem Bruttoeinkommen von 100 T€ zum Unterhalt herangezogen werden.

Hier werden Beamte stark bevorzugt und der überwiegende Teil der Beamten fallen raus, die angestellten Geschwister müssen bezahlen.

Ein Beamter mit A 16 hat ca. 5.300,00 € Netto.
Ein Angestelllter mit 101 T€ Jahresbrutto hat monatlich ca. 4.700,00 €

Der Beamte zahlt nichts ( weil Beamter nun einmal ein geringeres Brutto haben)
Der Angestellt zahlt voll und Leistung lohnt sich nicht mehr.

Wenn dies sogar 2 zerstrittene Geschwister sind, herscht noch mehr sozialer Unfrieden.

Für mich ist es völlig unbegreiflich, wie man die Berufsgruppe der Beamte so enorm bevorteilt.

Wie sehen Sie das? Kann man da noch Einfluss nehmen? Sehen Sie das auch so und ich habe etwas übersehen?

Ich freue mich auf eine Antwort und bedanke mich im voraus.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die aktuelle Regelung trifft vor allem mittlere Einkommen hart und kann für die entsprechenden Haushalte eine starke Belastung darstellen. Grundsätzlich halten wir Freie Demokraten deshalb eine entsprechende Erhöhung des Schonbetrags beim Einkommen für sachgerecht. Ab einem Jahreseinkommen von 100.000 € ist allerdings davon auszugehen, dass ein Beitrag zu den Pflegekosten zumutbar und angemessen ist. Aktuell ist keine Sonderregelung für Beamte geplant, die bei ähnlichem Nettogehalt wie Angestellte meist ein geringeres Bruttoeinkommen haben. Ich nehme Ihren Hinweis aber gerne auf.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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