Frage an Christian Lindner von Erwin K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Hallo Herr Lindner
Warum steht in jedem Bundespersonalausweis „Name“ und nicht „Familienname“ ?
Das Gesetz schreibt vor,das der Familienname im Personalausweis stehen muss.
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__5.html
Paragraph 28 pauswg bestimmt,wie was auszusehen hat.
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__28.html
Es wird also unterschieden zwischen juristische Person und natürlicher Person.
Warum ist das so?
Mit freundlichen Grüßen E. K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage.
§ 5 Personalausweisgesetz (PAuswG) regelt ein einheitliches Muster, wie Ausweise auszusehen haben. § 5 Abs. 2 PAuswG führt die einzelnen Informationen auf, die darauf sichtbar sein müssen. Wie sie zurecht anmerken, werden darin Familien- und Geburtsname genannt. Wie der Personalausweis konkret aussehen muss, beschreibt § 11 Personalausweisverordnung (PAuswV) sowie der Anhang 3 dazu. Im Ausweis selbst werden Geburts- und Familienname im Feld „Name“ zusammengefasst. Warum Geburts- und Familienname zusammengefasst worden sind, kann ich nur vermuten. Zum einen sind bei vielen Bürgerinnen und Bürgern Geburts- und Familienname identisch; zum anderen lässt sich so der enge Raum auf dem Personalausweis vermutlich flexibler nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner