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Christian Lindner
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Frage von Greta R. •

Frage an Christian Lindner von Greta R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Lindner, in letzter Zeit gab es, vor allem initiiert durch die Digitalisierung, einen hohen Aufrieb Privater-Online Dienstleister, der sogenannten „Sharing Economy“ , wie z.B myTaxi, airBnB oder auch „uber“ (in Deutschland zurzeit allerdings noch gesetzlich verboten). Diese Internetfirmen häufig mit Hauptsitz in Amerika, wo IT-Kräfte für eine ständige Weiterentwicklung sorgen, genießen einen großen Wirtschaftlichen Erfolg, zurückzuführen auf die inakzeptable Bezahlung der Selbstständigen Mitarbeiter, die durch keine Versicherungen geschützt werden und die Arbeitgeber keinerlei Haftung übernehmen. Wie stehen Sie zu einer weiteren Kommerzialisierung dieser „Sharing Economy“?
Herzliche Grüße,
Greta Riedel

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau R.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Grundsätzlich stehen wir neuen, innovativen Geschäftsmodellen positiv gegenüber. Innovative Mobilitätsdienste wie myTaxi oder uber können die Leistungsfähigkeit und Effizienz des Personenverkehrs signifikant steigern. Gerade Sharing-Economy und Pooling-Konzepte können zur Belebung des Wettbewerbs, zur Entlastung der Infrastruktur und zum Schutz der Umwelt beitragen. Grundsätzlich gilt es aber, Wettbewerbsverzerrungen zwischen privaten und kommerziellen Anbietern im Zuge der Sharing Economy einzudämmen. Ziel der Sharing Economy darf es nicht sein, durch Umgehung sinnvoller Regulierungen, etwa im Arbeits- und Gesundheitsschutz oder bei Steuervorschriften Wettbewerbsvorteile zu erlangen. Gleichzeitig sollten innovative Mobilitätsdienste gefördert werden, z. B. durch flexiblere Regelungen bzw. der Etablierung neuer Regelungsrahmen, anstatt alte, überholte Gesetze und Rechtsvorschriften anzuwenden.

Um Bürokratiekosten gering zu halten und Lösungen praktikabel zu gestalten, fordern die Freien Demokraten die Einführung von Schwellenwerten, ab welchen Anbieter als gewerblich gelten sollten und dementsprechende Regeln zu befolgen haben. Anbieter unterhalb dieser Grenzwerte, sogenannte „Gelegenheitsanbieter“, sollten hingegen als privat gelten und weniger strikt reguliert werden. Zudem könnten an die Schwellenwerte ebenfalls Meldepflichten der Plattformen gegenüber Behörden geknüpft werden.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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